Mindestens jeder zweite (verkammerte) Freiberufler, der eine eigene Webseite besitzt, nutzt dazu einen Domainnamen in der Form “Berufsbezeichnung + Nachname”. Neben dem rechtsanwalt-mueller, reihen sich steuerberater-huber, zahnarzt-meier, apotheker-hempel, architekt-hermann usw. als Schlüsselwörter in den einschlägigen Webverzeichnissen. Die einzige wesentliche Änderung, die sich langsam vollzieht, ist die Zunahme anderer Domainendungen als der Länderdomain “.de”. Dies dürfte aber weniger mit dem Fantasiereichtum der Betroffenen als mit der Tatsache zu tun haben, dass die Nachnamen unter der “.de”-Endung allmählich vergriffen sind.
Wer aber sucht nach dem Architekten Steinmaier? Logischerweise nur jemand, der den Architekten Steinmaier schon kennt! Neue Mandanten/Klienten/ Kunden kann man damit aber kaum gewinnen.
Dabei wäre es ausreichend, wenn sich jeder Freiberufler ganz einfach selbst Fragen würde, wie er einen anderen Freiberufler im Internet suchen würde, also z.B. der Arzt den Rechtsanwalt. Der häufigste Weg dürfte doch wohl über eine Suchmaschine führen, wobei Deutschland in der (un-) glücklichen Lage ist, ohnehin nur eine Suchmaschine von Bedeutung zu haben.
Dass die Berufsbezeichnung das wichtigste Schlüsselwort darstellt, dürfte unbestritten sein. Danach dürfte wohl – zumindest wenn es sich um größere Städte handelt – die Ortsbezeichnung das zweitwichtigste Kriterium sein. Dies bestätigt auch Google’s Keyword-Tool, das für die Suchkombination aus Berufsbezeichnung und Ortsnamen monatlich Hunderttausende von Suchanfragen (schätzungsweise) ermittelt.
Ist der persönliche Kontakt weniger wichtig, so kann anstelle des Ortsnamens und/oder der Berufsbezeichnung auch eine Spezialisierung oder sonstige wichtige Eigenschaft (z. B. das Geschlecht) stehen.
So sind z.B. (Fach-) Anwalts-/Arzt- und sonstige Bezeichnungen durchaus als werbewirksam anzusehen. Selbst reine Gattungsbegriffe wie “gesellschaftsrecht”, “internationales steuerrecht”, “schönheitsoperationen” o.ä. sind als Domainnamen für Freiberufler als Marketinginstrument geeignet.
Hier und da liefert ein veraltetes Berufsrecht, wie z.B. bei “notar+orsbezeichnung” oder generischen Begriffen bei Ärzten noch Anlass zu rechtlichen Querelen, doch dürfte sich auch hier eine marktwirtschaftliche Position durchsetzen, wie sie aus dem angloamerikanischen Recht bekannt ist.
Und nun zurück zur Eingangsfrage: Warum reagieren Freiberufler so zögernd auf die die neuen Chancen im Online-Marketing? Tatsache ist längst, dass monatlich Hunderttausende von Aufträgen online vergeben werden. An rechtsanwalt-mueller.de geht dieses Mandantenpotential freilich fast vollkommen unbemerkt vorüber. Es sei denn, die Webseite wurde auf andere werbewirksame Schlüsselwörter optimiert. Dies kann man aber mit dem richtigen Domainnamen wesentlich einfacher und billiger haben.
Ich persönlich kann mir diese Trägheit der Freiberufler nur damit erklären, dass durch das Werbeverbot bis in die jüngste Vergangenheit noch kein entsprechendes Gefühl für Marketingthemen, insbesondere das Online-Marketing, entstanden ist. Haben Sie eine andere Erklärung?