Beiträge vom August, 2009

Domainsteuerrat (1) - Umsatzsteuertücken bei Auktionen

Mittwoch, 26. August 2009 9:24

Da steuerlichen Überlegungen bei Domaingeschäften bisher noch (zu) wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, möchte ist dazu auf diesem Blog eine Serie mit kleineren Tipps genannt “Domainsteuerrat” starten. Für grundlegende steuerlichen Überlegungen steht nach wie vor meine Webseite zur Domainbesteuerung zur Verfügung. 

Das Höchstgebot bei Domainauktionen ist nicht immer das Beste

Ein wichtiger steuerlicher Aspekt bleibt auf allen bekannten Auktionsplattformen in der Angebotsphase außer Acht, nämlich der umsatzsteuerliche Status des Bieters.

Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson, spielen umsatzsteuerliche Aspekte keine Rolle. Der höchste Bieterpreis ist in diesem Fall zugleich der beste für den Verkäufer.

Anders gelagert ist der Fall, wenn der Veräußerer umsatzsteuerlicher Unternehmer gemäß § 2 UStG ist. Ist der Erwerber eine Privatperson oder ein Unternehmer mit Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland, so  tätigt der Veräußerer ein in Deutschland umsatzsteuerpflichtiges Domaingeschäft. Aus dem Höchstgebot, das bei der Auktion den Zuschlag bekommt, ist die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) im Regelsatz von 19 % herauszurechnen, so dass dem Veräußerer ein entsprechend niedrigerer Nettoerlös verbleibt.

(Diese Regelung ergibt sich im Allgemeinen aus den AGB der Auktionsplattformen. Als ein umsatzsteuerpflichtiger Verkäufer auf EBAY seinen Pkw ausdrücklich zum Nettopreis anbot und anschließend die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich gerichtlich einforderte, bekam er aber dennoch Recht, da das zuständige LG Osnabrück der Meinung war, die ABG beträfen nur das Innenverhältnis zwischen EBAY und dem Verkäufer, nicht aber das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.)  

Ist der Erwerber dagegen ein ausländischer Unternehmer, so unterliegt die Veräußerung nach dem sog. Empfängerortsprinzip nicht der deutschen Umsatzsteuer, so dass das Höchstgebot in der Auktion Brutto- und Nettoerlös zugleich darstellt.

Handelt es sich bei dem Erwerber dagegen um eine ausländische Privatperson (EU), unterliegt der Verkaufsvorgang wiederum der deutschen Umsatzsteuerpflicht, womit der Nettoerlös das um die gesetzliche Umsatzsteuer geminderte Höchstgebot darstellt.

Die gesetzliche Grundlage dazu liegt in § 3a UStG, welcher den Leistungsort bestimmt. Bei der Veräußerung von Domains handelt es sich um eine Übertragung von sonstigen Rechten (§ 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG), also um eine Leistung, nicht eine Lieferung. In diesem Fall liegt der Leistungsort bei grenzüberschreitenden Geschäften am Sitz des empfangenden (ausländischen) Unternehmers. Der ausländische Unternehmer hat in der Regel die Umsatzsteuer in seinem Heimatland im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abzuführen. Da ein ausländischer Privatmann (EU) nicht zum Reverse-Charge-Verfahren verpflichtet werden kann, hat wiederum der inländische Veräußerer inländische Umsatzsteuer für den Veräußerungserlös bei der Auktion abzuführen.

Fazit: Ein umsatzsteuerpflichtiger Veräußerer einer Domain erfährt seinen Nettoerlös aus der Auktion in der Regel erst, nachdem ihm der umsatzsteuerliche Status der Erwerbers bekannt wird. Dies ist in der Regel erst nach Ablauf der Auktion der Fall.

Tipp: Sind Sie oder Ihre Gesellschaft in mehreren Ländern tätig und verfügen dort jeweils mindestens über eine umsatzsteuerliche Betriebstätte, so sollte die Landesgesellschaft auf Auktionen bieten, die ihren Sitz im selben Land wie der Verkäufer hat. Diese kann dann – z.B. im Falle Deutschlands 19 % des Zuschlagsgebots – als Vorsteuer abziehen, wodurch sich die Anschaffungskosten entsprechend mindern. Falls gewünscht, kann anschließend die Domain zwischen verbundenen Gesellschaften mit einem minimalen Aufschlag weiter übertragen werden. Unbestätigten Gerüchten zufolge soll diese Methode auch zwischen befreundeten Domainern länderübergreifend funktionieren. Aber Vorsicht, der Erwerb sollte in einem Land mit Mehrwertsteuersystem erfolgen, andernfalls – eher die Ausnahme – kann man auf der lokalen Umsatzsteuer sitzen bleiben.

Thema: Domainsteuern | Kommentare (1) | Autor: Reinhold Kuffer

Brauchen Steuerberater ein eigenes Blog?

Dienstag, 25. August 2009 10:14

Geht man von der ursprünglichen Bedeutung eines Blogs (Weblogs) aus, das aus einer Wortkreuzung zwischen Web und Log-(buch) entstanden ist, so fragt man sich, warum ein Steuerberater ein Web-Tagebuch (besser zum Beruf passend: Web-Journal) führen sollte?

Die meisten Steuerberater haben genug zu tun und müssen ihre Zeit nicht damit verplempern, online über schwierige Mandanten zu jammern oder gar aus dem (privaten) Nähkästchen zu plaudern. Und nur dazu, um die eigenen Eitelkeiten zu pflegen, ist ein Blog etwas aufwändig. Das kann man einfacher haben.

Solche Probleme aus den Anfängen des Bloggens sind nun aber längst überwunden und Blogs sind inzwischen ein respektables (Online-) Marketinginstrument geworden. Business-Blogs sind auf dem Vormarsch und wer als Steuerberater (und Freiberufler) gegen die Bezeichnung “Business” allergisch ist, darf sein Blog auch gerne Freiberufler-Blog oder – noch feiner - ”Blawg” nennen, womit sich insbesondere Rechtsanwälte immer häufiger schmücken.

Doch der Erfolg von solchen Blogs kommt nicht von ungefähr: Jeder, der eine konventionelle Webseite sein Eigen nennt, weiß, dass es immer schwieriger wird, mit einer solchen Webpräsenz im Internet Aufmerksamkeit zu erregen – sprich: gefunden zu werden. Über die bekannten Suchmaschinen – in Deutschland gibt es eigentlich nur eine Einzige von Bedeutung – erhält man für alle häufigeren Suchbegriffe in Zusammenhang mit Steuerberater (Steuerberatung) eine Liste von Großkanzleien auf den ersten Rängen der Suchergebnisse, umringt von (kostenpflichtigen) Anzeigen derselben sowie  ein paar anderer kleinerer Anbieter solcher Dienstleistungen. Otto Normalsteuerberater hat kaum mehr eine Chance hervorgehoben wahrgenommen zu werden, wenn er nicht ständig in neue Anzeigen investiert.

Wer die Arbeitsweise von Suchmaschinen einigermaßen kennt, muss – vielleicht etwas resigniert – zugeben, dass seine Webseite in Sachen Schlüsselwörter (Keys), Inhalt (unique content), Aktualität (da bringt auch ein vierteljährliches Update wenig) mit den Großen der Branche einfach nicht mithalten kann. Nimmt man noch die Verlinkung der Webseite (Backlinks) als weiteres maßgebendes Kriterium hinzu, dann bleiben in den Suchmaschinenergebnissen meist nur die Plätze unter “ferner liefen”, auf die ohnehin kaum mehr jemand klickt, geschweige denn Interesse als potenzieller Mandant zeigt.

Gerade in diesem entscheidenden Punkt, wie man Interessenten (potenzielle Mandanten) auf seine Webseite “lockt”, können Blogs ihr Stärken ausspielen. Nimmt man beispielsweise das weitgehend kostenlose Blogsystem von Wordpress, das mit Abstand am weitesten im Internet verbreitet ist und auch von Lieschen Müller (äh – dem Steuerberater) schnell und leicht zu bedienen ist, so besteht an dessen Suchmaschinenfreundlichkeit wenig Zweifel. Geeignete Plugins geben Hilfestellung zur Suchmaschinenoptimierung, so dass auch der wenig internet-affine Steuerberater mit ein bisschen Anleitung starke Schlüsselwörter (Keys) aufbauen kann, unter denen er im Web gefunden werden möchte. Natürliche sollte der Steuerberater diese Schlüsselwörter an seinen eigenen fachlichen Stärken ausrichten, denn regelmäßige Blogbeiträge zu dem entsprechenden Thema sind das A & O für den Online-Erfolg. Dies muss aber keineswegs sehr zeitintensiv werden; eine halbe Stunde in der Woche kann schon vieles auf dem Weg in die Spitzplätze der Suchmaschinen bewirken.

Nebenbei kann sich der Steuerberater auf seinem Spezialgebiet durch das Blog einen Namen machen und nicht nur potenzielle Mandanten, sondern auch Kollegen von seinen Fähigkeiten überzeugen und so Aufträge gewinnen.

Schließlich bietet ein Blog - im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Webseite – auch die Möglichkeit der direkten Kommunikation durch Kommentare/ Antworten und eröffnet alle Möglichkeiten des sog. Web 2.0. Eine solche Netzwerkbildung/Verlinkung wirkt sich wiederum positiv auf die Platzierung in den Suchmaschinen aus.

Zurück zur Eingangsfrage: Steuerberater brauchen natürlich kein eigenes Blog. Aber wer als Steuerberater ein Stück von dem inzwischen immensen Mandantenpotential im Internet abbekommen möchte und einfaches und preisgünstiges Online-Marketing betreiben möchte, der kommt an einem eigenen Blog in Zukunft kaum mehr vorbei. Nur dadurch kann auch ein “kleiner” Kanzeleiinhaber oder Berufsanfänger den “Großen” zumindest in einigen Spezialgebieten (Nischen) Paroli bieten.

Und im – manchmal öden – beruflichen Alltag kann es sogar Spaß machen, im Blog über neue Überlegungen zu schreiben und ein Echo dazu von Lesern zu erhalten.

Thema: Allgemein, Domainwahl | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

Wirkt sich die Finanzkrise auf die Domainpreise aus? (2)

Montag, 24. August 2009 11:07

Wie bereits im ersten Artikel zur Finanzkrise vermutet und als “gefühlte Daten” bezeichnet, bestätigt die SEDO-Domainmarktstudie zum 2. Quartal 2009  tendenziell das bisherige “Gefühl”, dass die Finanzkrise auch tiefe Spuren im Domain-Business hinterlassen hat. 
Auch wenn die Interpretation der Daten durch SEDO anders ausfällt und sogar von einem “Aufschwung im Domainhandel trotz Wirtschaftskrise” die Rede ist, geben m.E. die Zahlen dafür wenig her. Im Gegenteil – die Medianwerte der durchschnittlichen Verkaufspreise, die statistisch am aussagekräftigsten sind, da “Ausreisser” dadurch eliminiert werden, sind für die meisten Domainendungen deutlich gegenüber dem Vormonat und dem Vorjahresquartal gefallen. Insbesondere der signifikante Rückgang der Verkaufspreise von “.com-Domains” um 32 % gegenüber dem vorigen Quartal  ist m.E. Besorgnis erregend. Dagegen ist die Zunahme der Domainverkäufe um 1 % m.E. weitgehend nichtssagend. Die Zahlen von Gesellschaften, die Online-Marketing mit Domains betreiben, wie  z.B. der Geschäftsbericht der AdLINK Group für das 1. Halbjahr 2009, deuten ebenfalls auf fallende Domainpreise hin.
Schließlich bestätigen einfache betriebswirtschaftliche Überlegungen den Trend: Der Verfall der Erträge aus dem Domainparking in letzten Jahr dürfte unbestritten sein. Schätzt man anhand der Ertragswertmethode die aktuellen Domainpreise, so dürften die Parking (und Werbeerträge) zumindest als Preisuntergrenze von Bedeutung sein. Diese Preisuntergrenze ist aber eindeutig gefallen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein neuerer Beitrag – und der zugehörige Thread natürlich -  im Consultdomain-Forum, in dem der Autor die Preise der Mehrfachverkäufe derselben Domain über SEDO seit Ende 2006 untersucht hat. Dabei ergibt sich für die meisten der mehrfach verkauften Domains (insgesamt 1.456) ein erheblicher Verluste in Höhe von rd. 55.000 € (nach Abzug der SEDO-Gebühren sogar rd. 248.000 € ). Der Trend geht danach also deutlich abwärts. Auch wenn die statistische Basis für eine signifikante Aussage nicht ausreichend ist und in gewisser Weise nur ein spezieller Markt angesprochen wird, zeigen die Zahlen m.E. zumindest für ein bestimmtes Segment einen klaren Trend, der durch andere Segmente, die anhand von veröffentlichten Daten nicht nachprüfbar sind, schwerlich zu kompensieren sein wird.

Für mich ist es eher erstaunlich, dass die Aktienmärkte schon längst wieder Fahrt aufgenommen haben, während der Domainmarkt weiterhin talwärts blickt. Oder wartet der Domainmarkt noch, bis auch eine zweite Abwärtswelle auf dem Aktienmarkt vorüber ist?

 
 

 

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

Domain-Sharing - der Königsweg in Zeiten knapper Domains?

Dienstag, 4. August 2009 1:11

Immer wieder taucht in den Diskussionen um Domainnamen der Begriff “Domain-Sharing” auf. Durch Car-Sharing u.ä weiß mittlerweile fast jedes Kind, dass der denglische Begriff des Sharing die gemeinsame Nutzung eines Gegenstands (oder Rechts) bedeutet. Obwohl die Idee dazu schon früh vorhanden war und auch erste Beispiele praktiziert wurden, wie z.B. kaefer,de, aldi.de, winterthur.ch u.a., blieb die Anwendung meist auf strittige Fälle beschränkt, in denen das “First-Come-First-Served“-Prinzip einen Domainanwärter in für das Allgemeinempfinden ungerechter Weise von den Nutzung des bevorzugten Domainnamens ausgeschlossen hätte. Diese Beispiele sind insoweit lobenwert, als dadurch langwierige gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden konnten.

An dieser Stelle möchte ich aber einen anderen Aspekt ins Spiel bringen. Domainnamen, in Deutschland natürlich insbesondere mit der Domainendung “.de” sind inzwischen knapp geworden, wenn sie zudem noch attraktiv und werbewirksam sein sollen. Oft können passende Domainnamen zwar noch käuflich erworben werden, doch ist der Preis nicht mehr jedermanns Sache. Eine kleine Freiberufler-Kanzlei, womöglich noch im Stadium der Existenzgründung, kann sich selten einen Domainnamen im fünf- oder gar sechstelligen Euro-Bereich leisten.

Auch an dieser Stelle kann das Domain-Sharing wertvolle Dienste leisten. So können sich z.B. mehrere Freiberufler zu einer Kooperation im Online-Marketing zusammenschließen. Ausgangspunkt ist dabei idealer Weise eine werbewirksame Domain, deren Key(s) genügend Suchanfragen auf sich zieh-t/en und die sich ein Einzelkämpfer alleine kaum besorgen oder leisten könnte.

Aufbauend auf den guten Voraussetzungen einer solchen Domain zur Suchmaschinenoptimierung – Keys in Domainnamen sind noch immer leichter zu optimieren als Fremdbegriffe – ist es z.B. vorstellbar, dass ein Dutzend von verschieden spezialisierten Rechtsanwälten an einem Ort oder von gleich spezialisieren Rechtsanwälten an verschiedenen Orten diese Domain gemeinsam nutzen und jedes Mitglied einer solchen Kooperation seine Webseite unter dieser Domain anlegt. Damit lässt sich viel “unique content” schaffen, der sich durch ein gemeinsames Blog (Blawg), in dem alle Mitglieder Autoren sind, noch für die Suchmaschinen optimieren lässt. Schließlich kann auch das Web 2.0 in einem solchen Projekt zum Tragen kommen und zur Web-Popularität der gemeinsamen Domain beitragen.

Durch die Verwirklichung eines solchen oder ähnlichen Konzepts – die rechtliche Ausgestaltung ist beliebig – des Domain-Sharings könnten auch kleinere Anwaltskanzleien nicht nur von einem Platz in den Spitzenplätzen der Suchmaschinen träumen, sondern die Früchte aus einem gemeinsamen Online-Marketing-Projekt ziehen.

Was halten die Leser, insbesondere die Freiberufler darunter, eigentlich von Domain-Sharing? Hat jemand schon entsprechende Erfahrung damit gemacht?

Thema: Domainwahl | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

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