Beiträge vom September, 2009

Domainsteuerrat (2) - Domainverkäufe aus dem Privatvermögen

Donnerstag, 24. September 2009 23:20

Ohne an dieser Stelle noch einmal auf die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Domainhandel eingehen zu wollen – siehe dazu STEUERRECHTLICHE GRUNDLAGEN DES DOMAINHANDELS - möchte ich an dieser Stelle auf eine Änderung der Gesetzeslage bei der Spekulationsgewinnen hinweisen, die weitgehend unbemerkt von der betroffenen Öffentlichkeit zum 1.1.2009 vonstatten ging und private Domainverkäufe betrifft.

Nach der alten Rechtslage bis zum 31.12.2008 waren gemäß § 23 Abs. 1 Nr 2 EStG “private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern” – worunter auch die Domains fielen – (einkommen-) steuerpflichtig, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr betrug. Diese Besteuerung privater Spekulationsgewinne war im Allgemeinen bekannt und wurde auch akzeptiert, da nur selten steuerpflichtige Spekulationsgewinne zu einer tatsächlichen steuerlichen Belastung führten, da auch noch eine Freigrenze von 600 € pro Jahr und Steuerpflichtigem zu berücksichtigen war.

Seit dem 1.1.2009 hat sich die Gesetzeslage – schön verhüllt in ein Maßnahmenpaket zur Abgeltungssteuer – aber wesentlich geändert. Nunmehr lautete die entsprechende Vorschrift in § 23 Abs. 1 Nr. 2: “”(Private) Veräußerungsgeschäfte (unterliegen der Einkommensteuer) bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Nummer 2 Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.”

Insbesondere der letzte Satz gibt der Besteuerung der Spekulationsgewinne eine neue Qualität. Der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung wird  auf 10 Jahre ausgedehnt, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Domain aus deren Nutzung zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt wurden. Die Höhe der Einkünfte ist unbeachtlich.

Hier sollten bei jedem Hobby-Domainer die Alarmglocken schrillen. Im Klartext heißt dies, dass auch nur minimale Einkünfte aus einem Parking- oder Affiliate-Programm o.ä. zur Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre führen.

Deshalb sollte man es sich auch aus steuerlichen Günden reiflich überlegen, ob man mutwillig wegen mickriger Parking-Einnahmen die Spekulationsfrist von einem auf zehn Jahre ausdehnt. Wenn schon Einnahmen, dann vielleicht gleich richtige – aus projektierten Domains.

Thema: Domainsteuern | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

Workshop “Bloggen für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer” (2)

Samstag, 19. September 2009 9:54

LETZER AUFRUF  (es sind noch einige Plätze frei)

Seminartermine
München, 9. Oktober 2009

(Anmeldeschluss: 2. Oktober 2009)
München, 15. Januar 2010
(Anmeldeschluss: 8. Januar 2010)

Rahmendaten
Öffentliches Seminar, 4 bis 8 Teilnehmer
Ort: München
Dauer: 1 Tag, 9:30 bis 16:45 Uhr
Dozenten: Karl-Heinz Wenzlaff (Blog-Coach, Berlin) und Reinhold Kuffer (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, München)
Methodik: Trainer-Input, viele Online-Übungen, Erfahrungsaustausch

Einzelheiten zum Workshop und zur Anmeldung finden Sie beim Blogtrainer.

Thema: Seminare | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

Münchner Steuerberater - Initiative zum gemeinsamen Webauftritt

Dienstag, 1. September 2009 9:37

Seitdem werbewirksame Domainnamen unter den beliebten – und suchmaschinenbegünstigten - Domainendungen (.de und .com) immer schwieriger zu finden sind, stellt sich für Suchmaschinen-Marketers (SEM) und Suchmaschinenoptimierer (SEO) zunehmend die Frage, wie man diesen Mangel am besten kompensieren kann.

Natürlich kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, mit einem entsprechend hohen Budget sind attraktive Domains zwar nicht mehr zu registrieren, doch immer noch käuflich zu erweben, da die Mehrzahl der registrierten Domains garnicht genutzt, sondern allenfalls “geparkt” wird. Die Tatsache stimmt zwar, nur wer hat schon die finanziellen Möglichkeiten, sich die besten Domains einfach zu kaufen? Selbst für “Steuerberater-Domains” muss man inzwischen davon ausgehen, dass die Preise für attraktive berufliche Domains bis in den sechsstelligen Euro-Bereich reichen.

Deshalb bietet sich die gemeinsame Nutzung von Domains (Domain-Sharing) in den meisten Fällen als brauchbare Alternative an. Dies gilt auch für die steuerberatenden Berufe. Für die meisten kleineren Kanzleien – und insbesondere für Steuerberater als Existenzgründer – sind werbewirksame Domainnamen ganz einfach unerschwinglich. Und selbst wenn ein Einzelkämpfer diese Investition nicht scheut, wird er nicht in der Lage sein, das Marketingpotenzial, das in der Domain steckt, auszuschöpfen, da die darauf zu errichtende Webpräsenz die dazu erforderlichen weiteren Voraussetzungen nicht erfüllen wird.

Ein werbewirksamer Domainname – die Eignung für das Online-Marketing lässt sich anhand der monatlichen Suchanfragen zu bestimmten Begriffen leicht eruieren –  ist zwar eine der Voraussetzungen für ein gutes Ranking in den Suchmaschinen, doch bei weitem nicht die Einzige. Dazu kommen muss umfangreicher, passender und öfters aktualisierter Inhalt (unique content) auf der Webseite und insbesondere eine starke und gut strukturierte Verlinkung der Seite. Spätestens bei den letzten beiden Punkten muss sich der Einzelkämpfer großen Kanzleien oder gar internationalen Netzwerken geschlagen geben. Dutzende Artikel schreibende Berufsangehörige schaffen ganz einfach mehr Content und werden häufiger verlinkt.  Damit findet sich der Einzelkämpfer ganz schlicht auf den hinteren Plätzen der Suchmaschinenergebnisse (SERPS) wieder, wo niemand mehr ernsthaft sucht. Es ist kein großes Geheimnis – und inzwischen durch Studien (z.B. die sog. Eyetracking-Studie) belegt -, dass schon die zweite Seite der SERPS fürs Online-Marketing nahezu wirkungslos ist.  Unter den verschiedenen Suchmaschinen dominiert GOOGLE mit einen Marktanteil zwischen 80 und 90 % in Deutschland ganz klar den Markt, somit ist klar bei, welcher Suchmaschine ein hohes Ranking angestrebt werden sollt.

Welche Vorteile kann nun die gemeinsame Nutzung einer werbewirksamen Domain durch mehrere Steuerberater bringen? Eine Gemeinschaft – in welcher Rechtsform auch immer organisiert – kann

  • sich einen guten Domainnamen finanziell eher leisten

  • - unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte vorausgesetzt – durch die Vielzahl der Themen wesentlich mehr Content durch (Fach-) Informationen beitragen

  •   z.B. durch ein in den Webauftritt eingegliedertes Blog, ständig aktuell bleiben und die Suchmaschinenvorteile von Blogs  besser ausnutzen

  • durch die Nutzung von Web 2.0 (Blogs, Social Bookmarking, Teitter u.a.) für einen ständigen Austausch mit (potenziellen) Mandanten sorgen und den Linkaufbau begünstigen.

Die Aufzählung ist natürlich nicht abschließend und kann beliebig verfeinert werden.

Und zum Abschluss der konkrete Aufruf:

Steuerberater aus dem Raum München, die an der Nutzung einer gemeinsamen (Premium-) Domain und einem gemeinsamen Webauftritt – unter vollständiger Wahrung der beruflichen Selbstständigkeit – interessiert sind, mögen sich bitte beim Autor melden (E-Mail: wp-kuffer@t-online.de). Dabei bitte unbedingt einen (oder mehrere) Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte angeben (wir sollten uns ja nicht gegenseitig Konkurrenz auf der Plattform machen). Natürlich stehe ich auch für evt. Rückfragen und Erklärungen zur Verfügung.

Thema: Allgemein, Domainwahl | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

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