Beiträge vom Oktober, 2009

Neue .de-Domains vergeben

Samstag, 24. Oktober 2009 5:41

Die Vergabe-Farce ist vorüber – die Rechtsstreitigkeiten darum fangen erst richtig an.

Nach aktuellem Stand hat die DENIC im Moment 32.884 neue .de-Domains vergeben. Doch bevor die Vergabe am 23. Okober 2009 um 9.00 Uhr pünktlich beginnen konnte, musste die DENIC in einem Deal mit der klagenden O2 schon klein begeben und die Domain o2.de (gegen Klagerücknahme) registrieren. Außerdem lagen  bei der DENIC schon die ersten einstweiligen Verfügungen auf dem Tisch. Die Domains e.de, f.de, g.de, x.de, y.de und  z.de durften deswegen vorläufig nicht vergeben werden. Auch die ARD-Rundfunkanstalten wollten die Domainnamen br.de, dw.de, hr.de und sr.de nicht gerne in fremden Händen sehen und erwirkten einstweilige Verfügungen.

Aber auch ISP (Registrare) sehen sich inzwischen mit ersten rechtlichen Schritten konfrontiert. Vorbesteller hatten gegen astronomische Summen - die von den ISP dafür verlangt worden waren – versucht, den Spitzenplatz für einzelne Domainnamen zu ergattern, um diese nach der DENIC-Vergabe auf sich übertragen zu bekommen. Doch nach der telefonischen Zusicherung des Spitzenplatzes musste man mitansehen, wie die Domain kurzfristig ins – weitgehend klagesichere – Ausland übertragen wurde.

Doch das dürfte nur die Spitze des Eisberges sein, der in den nächsten Tagen auf die neuen Domaininhaber zukommt. Auf Domainrecht spezialisierte Anwälte warten schon darauf, berechtigte oder vermeintliche Ansprüche für ihre Mandanten durchzusetzen. Auch die DENIC ist wieder mit von der Partie, wenn es darum geht, die neu vergebenen Domains mit einem Dispute zu belegen.

Schön wäre es auch, wenn die DENIC der deutschen Internet-Community, der sie ja nach eigenen Angaben so sehr verpflichtet ist, erklären könnte, wie sie so schnell die “de.de” und andere Domains für sich selbst registrieren konnte. Hoffentlich verweist sie nicht darauf – wie in ihrer Erklärung zur Chancengleichheit gegenüber Heise -,  dass Registrierungen auch per Brief und Fax vorgenommen werden konnten. Die Kartellwächter vom inzwischen eingeschalteten Bundeskartellamt verstehen vielleicht nicht soviel Spaß.

Fazit zur Vergabe der neuen Domains: Domainer haben sich ins Gespräch, die DENIC hat sich ins Gerede gebracht.

Thema: Allgemein, Domainwahl | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

Farce um die Vergabe der neuen .de-Domains

Sonntag, 18. Oktober 2009 13:07

Nachdem die DENIC schon im Rechtsstreit mit Volkswagen eine Niederlage um die Vergabe der vw.de hinnehmen musste und nach der ebenso umstrittenen Dispute-Belegung von .de-Domains mit dem Key einer noch einzuführenden neuer gTLD – was faktisch einer enteignungsähnlichen Maßnahme gleichkommt – , hat sich die DENIC vorgestern – offensichtlich aus Angst vor neuen gerichtlichen Blamagen – zu einem Schnellschuss entschlossen, wobei ihr aber der Fuß schon beim Ausholen ins Stocken geriet.

Während ich die Meldung von der Vergabe der neuen Domains an sich – wie die meisten Beobachter – mit Zustimmung aufnahm, stellte sich beim Lesen der geplanten Abwicklung bald einen unangenehmes Gefühl in der Magengegend ein.

Das hehre Ziel aus der Pressemitteilung “Um ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten, gilt bei der Registrierung das in vielen Bereichen bewährte „First come – first served“-Prinzip nach dem der erste eingegangene Auftrag zu einer Domain auch die Registrierung erhält” wird duch die beschriebene Abwicklung – jeder ISP soll vier Registrierungsaufträge pro Minute einreichen können, deren Eingang technisch raffiniert bis auf die Millisekunde nachvollzogen werden kann, um das Prinzip “First come first served”  technisch exakt zu dokumentieren – genau ins Gegenteil verkehrt.

Kein Bürger und keine Gesellschaft dieses Landes und der darüber hinaus gehenden Internet-Community hat danach auch nur die geringste Chance, eine dieser Domains zu registrieren, wenn er/sie nicht DENIC-Mitglied ist und das bedeutet gerade einmal 270 Kandidaten bei mehr als 100 Millionen Domain-Anwärtern (natürliche und juristische Personen). Besser hätte man die Internet-Community, der man ja laut Beschreibung der eigenen Aufgaben verpflichtet ist  ( “In Deutschland betreibt die DENIC eG die ccTLD .de nach diesen Grundsätzen. Sie erfüllt diese Aufgabe ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Nutzen und Wohle der gesamten deutschen Internet Community”), von der Registrierung der neuen Domains garnicht ausschließen können.

SEDO schätzt den Wert der neu zu vergebenden Domains auf 10 Millionen Euro; dies dürfte kaum ausreichen. Dass die DENIC-Mitglieder und der führende Domain-Vermarkter SEDO sich diese Chance, schnelle Gewinne einzustreichen, nicht entgehen lassen würden, dürfte wohl jedem klar sein, der auch nur die Grundlagen der freien Marktwirtschaft verstanden hat. All diese Gesellschaften sind private Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Dass die DENIC das Füllhorn über sie ausschüttet, kann man nicht ihnen als Fehler ankreiden.

Es muss allerdings erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob es für eine Non-Profit-Organisation zulässig ist, einen Vermögensvorteil, der ihr ohne eigenes Zutun zuwächst, faktisch ausschließlich seinen Mitgliedern zukommen zu lassen, wenn die Organisiation die gesamte deutsche Internet-Community vertreten soll und will. Auch steuerlich stellt sich die Frage nach einer verdeckten Gewinnausschüttung an die eigenen Gesellschafter.

Ehrlicher wäre es gewesen, die neuen Domains einfach an die DENIC-Mitglieder zu verteilen – und damit zuzugeben, dass man ein Millionenvermögen einfach an seine Mitglieder verscherbelt (und zwar gegen die übliche Registrierungsgebühr) und keine einwöchige Farce zu veranstalten, um den (trügerischen) Eindruck zu erwecken, jeder aus der Internet-Community könne an dem Geldsegen teilhaben.

Gerecht – und m.E. der Aufgabe einer Registrierungsstelle für Länder-Domains angemessen – wäre es allerdings nur gewesen, wenn man tatsächlich das Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” angewendet hätte und mit sofortiger Wirkung die Registrierung der neuen Domains zugelassen hätte. Dann wären die neuen Domains tatsächlich nach dem “First com first served“-Prinzip verteilt worden und die ISP hätten nicht ein Woche Zeit zur Planung der vollständigen Abschöpfung der zu erwartenden Vermögensvorteile erhalten. Natürlich höre ich an dieser Stelle schon den Aufschrei, das sei doch alles technisch garnicht machbar gewesen. Um diesen Einwand zu beurteilen, bin ich schlicht technisch nicht versiert genug. Es dürfte sicherlich aber auch Befürworter geben, welche die Maßnahme für technisch durchführbar halten.

Und wenn es wirklich so sein sollte, dass eine Ad-hoc-Registrierung technisch nicht durchführbar gewesen wäre, bleibt als gerechte Lösung immer noch ein Losverfahren, das natürlich der Vorbereitung bedarf, aber diese paar Wochen hätte man angesichts des langjährigen Registrierungsverbots auch noch zuwarten können.

Das Kapitel “Pleiten, Pech und Pannen” dürfte bei der DENIC eine Dauerbrenner bleiben.

Thema: Allgemein, Domainwahl | Kommentare (3) | Autor: Reinhold Kuffer

Domainsteuerrat (3) - Umsatzsteuer auf Adsense-Einnahmen?

Donnerstag, 15. Oktober 2009 23:22

Obwohl die steuerliche Rechtslage bei Adsense-Einnahmen bzw. den entsprechenden Partner-/Affiliate-Programmen seit langem klar ist, tauchen in den einschlägigen Blogs und Foren immer wieder “Schreckensmeldungen” auf, die manchen Domainer/Blogger/Online-Marketer ganz einfach verunsichern, wie z.B.:

http://www.biggis-seoblog.de/seo-aktuell/adsense-in-euro-umsatzsteuer-abfuehren oder

http://www.abakus-internet-marketing.de/foren/viewtopic/t-69420.html

Die beiden grundlegenden Fragen, die sich umsatzsteuerlich stellen, lauten:

  • Was für Leistungen werden erbracht

  • und wo liegt der Leistungsort?

Bei Adsense-Einnahmen handelt es sich – nach herrschender Meinung – um eine Vergütung für elektronische Leistungen, deren Leistungsort sich gemäß § 3a Abs. 3 i.V. mit § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG dort befindet, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.

Dies ist im Falle von Google-Adsense in der Regel nunmehr Irland (früher USA). Auch wenn man – wie einige Autoren – der abweichenden Auffassung zuneigt, es handle sich nicht um sonstige elektronische Leistungen, sondern um Werbeleistungen gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 2 UStG,  ändert sich derzeit praktisch  nichts am Ergebnis, da Werbeleistungen ebenso wie elektronische Leistungen zu den sog. Katalogleistungen zählen, auf welche das Empfängerortsprinzip anzuwenden ist.
Ab dem 1.1.2010 wird es allerdings eine erhebliche Änderung bei der Besteuerung von sonstigen Leistungen innerhalb der EU geben, so dass EU-Länder gänzlich anders als etwa die USA behandelt werden. Nachdem bisher nur Lieferungen an Unternehmer innerhalb der EU in die sog. “Zusammenfassende Meldung” – eine Art zusätzliche Umsatzsteuervoranmeldung für die EU - aufgenommen werden mussten, sind dann auch sonstige Leistungen zwischen Unternehmern in der EU dort einzutragen. Dazu müssen auf der Rechnung jeweils die Umsatzsteueridentnummer des Leistungserbringers und des Leistungsempfänger vermerkt und ebenso in der “Zusammenfassenden Meldung” angegeben werden. Dadurch wird auf EU-Ebene die Überprüfung ermöglicht, ob für die Leistung in einem EU-Land die Umsatzsteuer dafür abgeführt wurde. In der Regel wird der Leistungsempfänger dazu verpflichtet sein, und zwar nicht mehr nur in Fällen von Katalogleistungen, sondern auch darüber hinaus. Bei Anwendung des neuen Umsatzsteuerregimes wird es dann auch zu unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Ergebnissen kommen, je nachdem, ob es sich beim Leistungsempfänger um einen EU-Unternehmer oder einen Nicht-EU-Unternehmer handelt. Bisher waren solche Unterschiede nur bei Privatleuten als Leistungsempfängern möglich.

Einzelheiten zu den anstehenden umsatzsteuerlichen Änderungen werde ich bis spätestens zum Jahresende auf meiner Webseite zur Domainbesteuerung veröffentlichen.

Thema: Domainsteuern | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

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