Beiträge vom Februar, 2010

Letzter Aufruf zum Berliner Workshop “Bloggen für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer”

Sonntag, 28. Februar 2010 6:06

Der aus München bereits bekannte Workshop “Bloggen für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer” mit den Referenten Dipl.-Math. Karl-Heinz Wenzlaff und WP/StB Reinhold Kuffer findet endlich auch in Berlin statt. Vorgesehen sind zunächst zwei Termine am 19. März und am 9. April 2010 in Berlin-Mitte. Es sind noch einige Plätze frei.

Seminartermine:
Berlin, 19. März und 9. April 2010

(Anmeldeschluss: 10. bzw. 31. März 2010)

Rahmendaten:
Öffentliches Seminar, 4 bis 8 Teilnehmer
Ort: Berlin-Mitte
Dauer: 1 Tag, 9:30 bis 16:45 Uhr
Dozenten: Karl-Heinz Wenzlaff (Blog-Coach, Berlin) und Reinhold Kuffer (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, München)
Methodik: Trainer-Input, viele gemeinsame Online-Übungen, Erfahrungsaustausch

Ihr Vorteil
Als bloggender Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer unterscheiden Sie sich in den Augen Ihrer Mandanten / Klienten positiv von Ihren Kollegen. Sie sparen Kosten für Onlinemarketing, weil Sie auch ohne Suchmaschinenmarketing (Adwords) herausragende Suchmaschinenpositionen erreichen können.

Einzelheiten zum Workshop und zur Anmeldung finden Sie bei Wordpress-Workshop.

Thema: Seminare | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

Domainsteuerrat (5) - Brauchen Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?

Samstag, 6. Februar 2010 23:41

Nach der Einführung des Empfängerortsprinzips in der EU auch für sonstige Leistungen fragt sich mancher Kleinunternehmer i.S. des § 19 UStG, ob dies auch Auswirkungen auf seine Domaingeschäfte hat. Die Antwort ist  in den allermeisten Fällen klar und eindeutig: Ja.

Da Domainveräußerungen umsatzsteuerlich als sonstige Leistungen anzusehen sind und nahezu jeder Domainer sich auch mit anderen als .de-Domains beschäftigt oder Adsense/Adwords oder andere Affiliate-Programme nutzt, erbringt oder nutzt er in der Regel auch sonstige Leistungen an bzw. von Unternehmen mit Sitz im Ausland.

Erwirbt er z.B. eine Domains von einem österreichischen Registrar, so ist dieser verpflichtet, österreichische Umsatzsteuer zu berechnen, wenn ihm der deutsche Kleinunternehmer kein Umsatzsteueridentnumer (USt-IdNr.) vorlegt. Die Umsatzsteuer schlägt dabei direkt als Kostenfaktor durch. So mancher Kleinunternehmer und Adwords-Kunde war perplex, als Google zuletzt nette Aufforderungen verschickte, so schnell wie möglich die USt-IdNr. mitzuteilen, da sonst irische Umsatzsteuer zusätzlich berechnet werden müsste. Diese Konsequenz aus der gesetzlichen Änderung ist klar und gesetzeskonform.

Da ich als Kleinunternehmer aber nicht über eine USt-IdNr. verfüge, stellt sich die Frage, ob ich eine solche erhalten kann. Der gesetzliche Anspruch darauf ist unzweifelhaft gegeben, auch wenn dies mancher Sachbearbeiter im Finanzamt noch nicht weiß. Deshalb empiehlt es sich für Kleinunternehmer, so schnell wie möglich sich eine USt-IdNr. zu besorgen, um zusätzliche Kosten durch ausländische Umsatzsteuer zu vermeiden.

Einen kleinen Wermutstropfen hat die Angelegenheit aber trotzdem: Eigentlich müsste der Kleinunternehmer – wenn schon wegen der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuervoranmeldung – so doch wenigstens eine Zusammenfassende Meldung (ZM) für die EU-Statistik zum Abgleich der erbrachten und empfangenen sonstigen Leistungen abgeben, doch gilt die Befreiung von der Umsatzsteuervoranmeldung auch weiterhin für die ZM. Damit wird der Abgleich der ZM in der EU nicht aufgehen, da ein Teil der Umsätze so einfach gar nicht registriert wird. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Kleinunternehmer demnächst nicht plötzlich mit Umsatzsteuer-Nachschauen oder -Sonderprüfungen überzogen werden, da sie die Statistik “verderben”.

Thema: Domainsteuern | Kommentare (1) | Autor: Reinhold Kuffer

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