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Farce um die Vergabe der neuen .de-Domains

Nachdem die DENIC schon im Rechtsstreit mit Volkswagen eine Niederlage um die Vergabe der vw.de hinnehmen musste und nach der ebenso umstrittenen Dispute-Belegung von .de-Domains mit dem Key einer noch einzuführenden neuer gTLD – was faktisch einer enteignungsähnlichen Maßnahme gleichkommt – , hat sich die DENIC vorgestern – offensichtlich aus Angst vor neuen gerichtlichen Blamagen – zu einem Schnellschuss entschlossen, wobei ihr aber der Fuß schon beim Ausholen ins Stocken geriet.

Während ich die Meldung von der Vergabe der neuen Domains an sich – wie die meisten Beobachter – mit Zustimmung aufnahm, stellte sich beim Lesen der geplanten Abwicklung bald einen unangenehmes Gefühl in der Magengegend ein.

Das hehre Ziel aus der Pressemitteilung “Um ein Höchstmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten, gilt bei der Registrierung das in vielen Bereichen bewährte „First come – first served“-Prinzip nach dem der erste eingegangene Auftrag zu einer Domain auch die Registrierung erhält” wird duch die beschriebene Abwicklung – jeder ISP soll vier Registrierungsaufträge pro Minute einreichen können, deren Eingang technisch raffiniert bis auf die Millisekunde nachvollzogen werden kann, um das Prinzip “First come first served”  technisch exakt zu dokumentieren – genau ins Gegenteil verkehrt.

Kein Bürger und keine Gesellschaft dieses Landes und der darüber hinaus gehenden Internet-Community hat danach auch nur die geringste Chance, eine dieser Domains zu registrieren, wenn er/sie nicht DENIC-Mitglied ist und das bedeutet gerade einmal 270 Kandidaten bei mehr als 100 Millionen Domain-Anwärtern (natürliche und juristische Personen). Besser hätte man die Internet-Community, der man ja laut Beschreibung der eigenen Aufgaben verpflichtet ist  ( “In Deutschland betreibt die DENIC eG die ccTLD .de nach diesen Grundsätzen. Sie erfüllt diese Aufgabe ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Nutzen und Wohle der gesamten deutschen Internet Community”), von der Registrierung der neuen Domains garnicht ausschließen können.

SEDO schätzt den Wert der neu zu vergebenden Domains auf 10 Millionen Euro; dies dürfte kaum ausreichen. Dass die DENIC-Mitglieder und der führende Domain-Vermarkter SEDO sich diese Chance, schnelle Gewinne einzustreichen, nicht entgehen lassen würden, dürfte wohl jedem klar sein, der auch nur die Grundlagen der freien Marktwirtschaft verstanden hat. All diese Gesellschaften sind private Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Dass die DENIC das Füllhorn über sie ausschüttet, kann man nicht ihnen als Fehler ankreiden.

Es muss allerdings erlaubt sein, darüber nachzudenken, ob es für eine Non-Profit-Organisation zulässig ist, einen Vermögensvorteil, der ihr ohne eigenes Zutun zuwächst, faktisch ausschließlich seinen Mitgliedern zukommen zu lassen, wenn die Organisiation die gesamte deutsche Internet-Community vertreten soll und will. Auch steuerlich stellt sich die Frage nach einer verdeckten Gewinnausschüttung an die eigenen Gesellschafter.

Ehrlicher wäre es gewesen, die neuen Domains einfach an die DENIC-Mitglieder zu verteilen – und damit zuzugeben, dass man ein Millionenvermögen einfach an seine Mitglieder verscherbelt (und zwar gegen die übliche Registrierungsgebühr) und keine einwöchige Farce zu veranstalten, um den (trügerischen) Eindruck zu erwecken, jeder aus der Internet-Community könne an dem Geldsegen teilhaben.

Gerecht – und m.E. der Aufgabe einer Registrierungsstelle für Länder-Domains angemessen – wäre es allerdings nur gewesen, wenn man tatsächlich das Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” angewendet hätte und mit sofortiger Wirkung die Registrierung der neuen Domains zugelassen hätte. Dann wären die neuen Domains tatsächlich nach dem “First com first served“-Prinzip verteilt worden und die ISP hätten nicht ein Woche Zeit zur Planung der vollständigen Abschöpfung der zu erwartenden Vermögensvorteile erhalten. Natürlich höre ich an dieser Stelle schon den Aufschrei, das sei doch alles technisch garnicht machbar gewesen. Um diesen Einwand zu beurteilen, bin ich schlicht technisch nicht versiert genug. Es dürfte sicherlich aber auch Befürworter geben, welche die Maßnahme für technisch durchführbar halten.

Und wenn es wirklich so sein sollte, dass eine Ad-hoc-Registrierung technisch nicht durchführbar gewesen wäre, bleibt als gerechte Lösung immer noch ein Losverfahren, das natürlich der Vorbereitung bedarf, aber diese paar Wochen hätte man angesichts des langjährigen Registrierungsverbots auch noch zuwarten können.

Das Kapitel “Pleiten, Pech und Pannen” dürfte bei der DENIC eine Dauerbrenner bleiben.

Münchner Steuerberater – Initiative zum gemeinsamen Webauftritt

Seitdem werbewirksame Domainnamen unter den beliebten – und suchmaschinenbegünstigten - Domainendungen (.de und .com) immer schwieriger zu finden sind, stellt sich für Suchmaschinen-Marketers (SEM) und Suchmaschinenoptimierer (SEO) zunehmend die Frage, wie man diesen Mangel am besten kompensieren kann.

Natürlich kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, mit einem entsprechend hohen Budget sind attraktive Domains zwar nicht mehr zu registrieren, doch immer noch käuflich zu erweben, da die Mehrzahl der registrierten Domains garnicht genutzt, sondern allenfalls “geparkt” wird. Die Tatsache stimmt zwar, nur wer hat schon die finanziellen Möglichkeiten, sich die besten Domains einfach zu kaufen? Selbst für “Steuerberater-Domains” muss man inzwischen davon ausgehen, dass die Preise für attraktive berufliche Domains bis in den sechsstelligen Euro-Bereich reichen.

Deshalb bietet sich die gemeinsame Nutzung von Domains (Domain-Sharing) in den meisten Fällen als brauchbare Alternative an. Dies gilt auch für die steuerberatenden Berufe. Für die meisten kleineren Kanzleien – und insbesondere für Steuerberater als Existenzgründer – sind werbewirksame Domainnamen ganz einfach unerschwinglich. Und selbst wenn ein Einzelkämpfer diese Investition nicht scheut, wird er nicht in der Lage sein, das Marketingpotenzial, das in der Domain steckt, auszuschöpfen, da die darauf zu errichtende Webpräsenz die dazu erforderlichen weiteren Voraussetzungen nicht erfüllen wird.

Ein werbewirksamer Domainname – die Eignung für das Online-Marketing lässt sich anhand der monatlichen Suchanfragen zu bestimmten Begriffen leicht eruieren –  ist zwar eine der Voraussetzungen für ein gutes Ranking in den Suchmaschinen, doch bei weitem nicht die Einzige. Dazu kommen muss umfangreicher, passender und öfters aktualisierter Inhalt (unique content) auf der Webseite und insbesondere eine starke und gut strukturierte Verlinkung der Seite. Spätestens bei den letzten beiden Punkten muss sich der Einzelkämpfer großen Kanzleien oder gar internationalen Netzwerken geschlagen geben. Dutzende Artikel schreibende Berufsangehörige schaffen ganz einfach mehr Content und werden häufiger verlinkt.  Damit findet sich der Einzelkämpfer ganz schlicht auf den hinteren Plätzen der Suchmaschinenergebnisse (SERPS) wieder, wo niemand mehr ernsthaft sucht. Es ist kein großes Geheimnis – und inzwischen durch Studien (z.B. die sog. Eyetracking-Studie) belegt -, dass schon die zweite Seite der SERPS fürs Online-Marketing nahezu wirkungslos ist.  Unter den verschiedenen Suchmaschinen dominiert GOOGLE mit einen Marktanteil zwischen 80 und 90 % in Deutschland ganz klar den Markt, somit ist klar bei, welcher Suchmaschine ein hohes Ranking angestrebt werden sollt.

Welche Vorteile kann nun die gemeinsame Nutzung einer werbewirksamen Domain durch mehrere Steuerberater bringen? Eine Gemeinschaft – in welcher Rechtsform auch immer organisiert – kann

  • sich einen guten Domainnamen finanziell eher leisten
  • - unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte vorausgesetzt – durch die Vielzahl der Themen wesentlich mehr Content durch (Fach-) Informationen beitragen
  •   z.B. durch ein in den Webauftritt eingegliedertes Blog, ständig aktuell bleiben und die Suchmaschinenvorteile von Blogs  besser ausnutzen
  • durch die Nutzung von Web 2.0 (Blogs, Social Bookmarking, Teitter u.a.) für einen ständigen Austausch mit (potenziellen) Mandanten sorgen und den Linkaufbau begünstigen.

Die Aufzählung ist natürlich nicht abschließend und kann beliebig verfeinert werden.

Und zum Abschluss der konkrete Aufruf:

Steuerberater aus dem Raum München, die an der Nutzung einer gemeinsamen (Premium-) Domain und einem gemeinsamen Webauftritt – unter vollständiger Wahrung der beruflichen Selbstständigkeit – interessiert sind, mögen sich bitte beim Autor melden (E-Mail: wp-kuffer@t-online.de). Dabei bitte unbedingt einen (oder mehrere) Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte angeben (wir sollten uns ja nicht gegenseitig Konkurrenz auf der Plattform machen). Natürlich stehe ich auch für evt. Rückfragen und Erklärungen zur Verfügung.

Brauchen Steuerberater ein eigenes Blog?

Geht man von der ursprünglichen Bedeutung eines Blogs (Weblogs) aus, das aus einer Wortkreuzung zwischen Web und Log-(buch) entstanden ist, so fragt man sich, warum ein Steuerberater ein Web-Tagebuch (besser zum Beruf passend: Web-Journal) führen sollte?

Die meisten Steuerberater haben genug zu tun und müssen ihre Zeit nicht damit verplempern, online über schwierige Mandanten zu jammern oder gar aus dem (privaten) Nähkästchen zu plaudern. Und nur dazu, um die eigenen Eitelkeiten zu pflegen, ist ein Blog etwas aufwändig. Das kann man einfacher haben.

Solche Probleme aus den Anfängen des Bloggens sind nun aber längst überwunden und Blogs sind inzwischen ein respektables (Online-) Marketinginstrument geworden. Business-Blogs sind auf dem Vormarsch und wer als Steuerberater (und Freiberufler) gegen die Bezeichnung “Business” allergisch ist, darf sein Blog auch gerne Freiberufler-Blog oder – noch feiner - ”Blawg” nennen, womit sich insbesondere Rechtsanwälte immer häufiger schmücken.

Doch der Erfolg von solchen Blogs kommt nicht von ungefähr: Jeder, der eine konventionelle Webseite sein Eigen nennt, weiß, dass es immer schwieriger wird, mit einer solchen Webpräsenz im Internet Aufmerksamkeit zu erregen – sprich: gefunden zu werden. Über die bekannten Suchmaschinen – in Deutschland gibt es eigentlich nur eine Einzige von Bedeutung – erhält man für alle häufigeren Suchbegriffe in Zusammenhang mit Steuerberater (Steuerberatung) eine Liste von Großkanzleien auf den ersten Rängen der Suchergebnisse, umringt von (kostenpflichtigen) Anzeigen derselben sowie  ein paar anderer kleinerer Anbieter solcher Dienstleistungen. Otto Normalsteuerberater hat kaum mehr eine Chance hervorgehoben wahrgenommen zu werden, wenn er nicht ständig in neue Anzeigen investiert.

Wer die Arbeitsweise von Suchmaschinen einigermaßen kennt, muss – vielleicht etwas resigniert – zugeben, dass seine Webseite in Sachen Schlüsselwörter (Keys), Inhalt (unique content), Aktualität (da bringt auch ein vierteljährliches Update wenig) mit den Großen der Branche einfach nicht mithalten kann. Nimmt man noch die Verlinkung der Webseite (Backlinks) als weiteres maßgebendes Kriterium hinzu, dann bleiben in den Suchmaschinenergebnissen meist nur die Plätze unter “ferner liefen”, auf die ohnehin kaum mehr jemand klickt, geschweige denn Interesse als potenzieller Mandant zeigt.

Gerade in diesem entscheidenden Punkt, wie man Interessenten (potenzielle Mandanten) auf seine Webseite “lockt”, können Blogs ihr Stärken ausspielen. Nimmt man beispielsweise das weitgehend kostenlose Blogsystem von WordPress, das mit Abstand am weitesten im Internet verbreitet ist und auch von Lieschen Müller (äh – dem Steuerberater) schnell und leicht zu bedienen ist, so besteht an dessen Suchmaschinenfreundlichkeit wenig Zweifel. Geeignete Plugins geben Hilfestellung zur Suchmaschinenoptimierung, so dass auch der wenig internet-affine Steuerberater mit ein bisschen Anleitung starke Schlüsselwörter (Keys) aufbauen kann, unter denen er im Web gefunden werden möchte. Natürliche sollte der Steuerberater diese Schlüsselwörter an seinen eigenen fachlichen Stärken ausrichten, denn regelmäßige Blogbeiträge zu dem entsprechenden Thema sind das A & O für den Online-Erfolg. Dies muss aber keineswegs sehr zeitintensiv werden; eine halbe Stunde in der Woche kann schon vieles auf dem Weg in die Spitzplätze der Suchmaschinen bewirken.

Nebenbei kann sich der Steuerberater auf seinem Spezialgebiet durch das Blog einen Namen machen und nicht nur potenzielle Mandanten, sondern auch Kollegen von seinen Fähigkeiten überzeugen und so Aufträge gewinnen.

Schließlich bietet ein Blog - im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Webseite – auch die Möglichkeit der direkten Kommunikation durch Kommentare/ Antworten und eröffnet alle Möglichkeiten des sog. Web 2.0. Eine solche Netzwerkbildung/Verlinkung wirkt sich wiederum positiv auf die Platzierung in den Suchmaschinen aus.

Zurück zur Eingangsfrage: Steuerberater brauchen natürlich kein eigenes Blog. Aber wer als Steuerberater ein Stück von dem inzwischen immensen Mandantenpotential im Internet abbekommen möchte und einfaches und preisgünstiges Online-Marketing betreiben möchte, der kommt an einem eigenen Blog in Zukunft kaum mehr vorbei. Nur dadurch kann auch ein “kleiner” Kanzeleiinhaber oder Berufsanfänger den “Großen” zumindest in einigen Spezialgebieten (Nischen) Paroli bieten.

Und im – manchmal öden – beruflichen Alltag kann es sogar Spaß machen, im Blog über neue Überlegungen zu schreiben und ein Echo dazu von Lesern zu erhalten.

Wirkt sich die Finanzkrise auf die Domainpreise aus? (2)

Wie bereits im ersten Artikel zur Finanzkrise vermutet und als “gefühlte Daten” bezeichnet, bestätigt die SEDO-Domainmarktstudie zum 2. Quartal 2009  tendenziell das bisherige “Gefühl”, dass die Finanzkrise auch tiefe Spuren im Domain-Business hinterlassen hat. 
Auch wenn die Interpretation der Daten durch SEDO anders ausfällt und sogar von einem “Aufschwung im Domainhandel trotz Wirtschaftskrise” die Rede ist, geben m.E. die Zahlen dafür wenig her. Im Gegenteil – die Medianwerte der durchschnittlichen Verkaufspreise, die statistisch am aussagekräftigsten sind, da “Ausreisser” dadurch eliminiert werden, sind für die meisten Domainendungen deutlich gegenüber dem Vormonat und dem Vorjahresquartal gefallen. Insbesondere der signifikante Rückgang der Verkaufspreise von “.com-Domains” um 32 % gegenüber dem vorigen Quartal  ist m.E. Besorgnis erregend. Dagegen ist die Zunahme der Domainverkäufe um 1 % m.E. weitgehend nichtssagend. Die Zahlen von Gesellschaften, die Online-Marketing mit Domains betreiben, wie  z.B. der Geschäftsbericht der AdLINK Group für das 1. Halbjahr 2009, deuten ebenfalls auf fallende Domainpreise hin.
Schließlich bestätigen einfache betriebswirtschaftliche Überlegungen den Trend: Der Verfall der Erträge aus dem Domainparking in letzten Jahr dürfte unbestritten sein. Schätzt man anhand der Ertragswertmethode die aktuellen Domainpreise, so dürften die Parking (und Werbeerträge) zumindest als Preisuntergrenze von Bedeutung sein. Diese Preisuntergrenze ist aber eindeutig gefallen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein neuerer Beitrag – und der zugehörige Thread natürlich -  im Consultdomain-Forum, in dem der Autor die Preise der Mehrfachverkäufe derselben Domain über SEDO seit Ende 2006 untersucht hat. Dabei ergibt sich für die meisten der mehrfach verkauften Domains (insgesamt 1.456) ein erheblicher Verluste in Höhe von rd. 55.000 € (nach Abzug der SEDO-Gebühren sogar rd. 248.000 € ). Der Trend geht danach also deutlich abwärts. Auch wenn die statistische Basis für eine signifikante Aussage nicht ausreichend ist und in gewisser Weise nur ein spezieller Markt angesprochen wird, zeigen die Zahlen m.E. zumindest für ein bestimmtes Segment einen klaren Trend, der durch andere Segmente, die anhand von veröffentlichten Daten nicht nachprüfbar sind, schwerlich zu kompensieren sein wird.

Für mich ist es eher erstaunlich, dass die Aktienmärkte schon längst wieder Fahrt aufgenommen haben, während der Domainmarkt weiterhin talwärts blickt. Oder wartet der Domainmarkt noch, bis auch eine zweite Abwärtswelle auf dem Aktienmarkt vorüber ist?

 
 

 

Willkommen auf unserem Weblog!

Unser Domainratgeber wird in Form eines Blogs wird von der DEX GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betrieben und hat sich zum Ziel gesetzt, grundsätzliche und aktuelle Themen rund um Domains, insbesondere die Domainbewertung, die Domainwahl, die Domainbesteuerung und damit zusammenhängende Domainthemen zu behandeln und dabei die Hintergründe und Beurteilungskriterien transparenter zu machen.

Kommentare in deutscher, englischer oder kroatischer/serbischer Sprache sind stets willkommen.

Your comments in the English language will be appreciated.

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Viel Spaß beim Lesen (und Kommentieren)

Ihr/Euer

Reinhold Kuffer (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/ovlašteni revizor)             

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

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