Archiv für Domainbewertung

Immaterielle Vermögensgegenstände im Fokus

Stellen Fragen zur Bewertung und Besteuerung von materiellen Vermögensgegenständen oft schon hohe Anforderung an die dafür zuständigen Experten, so gehören diese Fragen bei immateriellen Vermögensgegenständen in der Praxis meist zu den kompliziertesten Themen. Auch für professionelle Bewerter wie Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater u.ä. ergeben sich bei der Wertfindung – gerade bei der Domainbewertung – zahlreiche Fragen, die in Theorie und Praxis noch keine endgültigen Antworten gefunden haben. Oft bleibt – zumindest bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen – nur eine Wirtschaftsmediation durch entsprechende Fachleute zur Vermeidung langwieriger und kostspieliger Streitigkeiten, da die Wertvorstellungen gerade bei immateriellen Vermögensgegenständen naturgemäß weit auseinander liegen können.

Auch in steuerlichen Fragen gehören immaterielle Wirtschaftsgüter zum Schwierigsten, womit sich Fachleute wie z.B. Steuerberater beschäftigen müssen. In Zukunft werden vermehrt solche Fragen bei noch sehr “jungen” Wirtschaftsgütern – Domains gibt es z.B. erst seit rund 20 Jahren – bei der Besteuerung – insbesondere bei der Erbschaftsteuer – auftreten. Dazu wird es erforderlich sein, dass auch die damit beschäftigten freien Berufe weiter spezialisieren.

Wirkt sich die Finanzkrise auf die Domainpreise aus? (1)

Liest man die Veröffentlichungen des größten Domainvermittlers SEDO, könnte man meinen, außer einer kleinen Delle im 2. Habljahr 2008 es habe sich auf dem Domainmarkt nicht viel geändert.

Aus der Domainstudie zum 1. Quartal 2009 ergibt sich bereits wieder ein Anstieg der Verkäufe gegenüber dem Vorjahresquartal um 6,5 %. Diese Zahlen spiegeln allerdinsg nur die Anzahl der Verkäufe wider, nicht das Preisniveau

Bei den erzielten Durchschnittspreisen ist der Trend dagegen recht eindeutig: Mit Ausnahme der Domainverkäufe der gTLD .com, verzeichnen die anderen Domainendungen z.T. erhebliche Einbußen bei den Durchschnittspreisen. Insbesondere bei den Länderdomains sind die Preise für .co.uk um 50 % und .de um 23 % gegenüber dem Vorjahresquartal eingesackt. Bei den Medianwerten ergibt sich ein etwas geringerer Preisverfall.

Stellt man dieser Statistik die “gefühlten” Zahlen aus der persönlichen Erfahrung gegenüber, so ergibt sich m.E. noch ein stärkerer Fall der Domainpreise. In Domainerforen wird deutlich weniger verkauft;  allenthalben wird gejammert.

Doch hat jede Medaille ihre zwei Seiten. Die Zeit ist für Domainkäufe entsprechend günstiger geworden. So konnte ich in den letzten Wochen nicht umhin, bei einer SEDO-Auktion “zuzuschlagen”. Für eine dreistelligen €-Betrag wurde ich der neue Inhaber von “ausstellung.org”. Für ein Domain-Key mit monatlich (geschätzten) 8.100 Suchanfragen und 4.250.000 Treffern bei GOOGLE – jeweils exakt – nicht schlecht, denke ich. Und ein Domainalter von 10 Jahren ist auch nicht zu verachten. Da die Domain für gewerbliche (Messen) und künstlerische Ausstellungen gleichermaßen geeignet ist, fehlt mir nur noch ein geeigneter Projektierer, der meine Ideen umsetzen möchte.

Oder sind solche im Moment allzu sehr gesucht, da jeder sein “Schnäppchen”, das er “dank” der Finanzkrise erwerben konnte, auch projektieren möchte!?

Kostenlose Domainbewertung

Fast jeder, der auch nur im Entferntesten mit Domains zu tun hatte, kennt sie: Die kostenlosen Domainbewerter. Zunächst gab es die kostenlose Online-Bewertung. Später kamen mehr und mehr Domainbewertungen mit Ergebnissübermittlung per E-Mail dazu. Lassen wir letztere E-Mail-Sammler beiseite – erst neulich wurde ein solcher zu einem lächerlichen Preis verkauft – und testen die kostenlose Online-Bewertung ganz einfach und kurz einmal an einem Beispiel aus der erlebten Praxis. Dazu nehme ich eine Domain, an deren An- und Verkauf ich in den letzten Monaten – zumindest indirekt – beteiligt war.

Die Domain “flüsse.net” wurde im März 2009 für 24 € über E*bay erworben. Dumm, dass der Verkäufer damals für die Domain nicht die “intelligente Domainbewertung” von A.  zu Rate gezogen hat.  Dort hätte er kostenlos einen Domainwert zwischen 7.989 (Stand 14.5.2008) und 5.995 € (Stand 7.7.2009) erhalten können. Nebenbei hätte er noch erfahren, dass der Umlaut im Domainnamen und die Tatsache, dass derselbe Anbieter früher schon einen höheren Wert ermittelt hatte, negativ zu bewerten seien, während die Tatsache, dass derselbe Anbieter früher schon zwei Bewertungsanfragen zu der Domain beantwortet hatte, ein Pluspunkt sei.

Aber sei’s drum! Der Käufer veräußerte die Domain schon drei Monate später – trotz fallendem Trend bei A. – für 200 € (Wertanstieg gute 700 %) weiter.

Fazit: Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, und eine Online-Bewertung noch keinen repräsentativen Test. Leider haben Dutzende andere Tests aber auch keine wesentlich besseren Resultate hervorgebracht, so dass meine Bewertung für Online-Domainbewertungen lautet: Kostenlos – und umsonst!

Fachliteratur zur Domainbewertung

Obwohl die Anzahl der Domaintransfers – selbst in der jetzigen Krisenzeit – ständig zunimmt und sich bei jedem dieser Vorgänge die Frage des Domainwerts stellt, gibt es relative wenig – deutschsprachige – Fachliteratur dazu.

Das umfangreichste – im Internet frei zugängliche – Werk dazu ist die Bachelor-Arbeit Nico Zeifang “Ansätze zur Bewertung von Internet Domains“. Darin wird grob gesehen zwischen der Bewertung von “Traffic-Domains” und “Prestige-Domains” unterschieden. Für erstere wird dabei ein Ertragswertverfahren (Discounted-Cash-Flow-Methode), für letztere ein Vergleichswertverfahren (Unmittelbares Vergleichwertverfahren) empfohlen. Dazu werden die jeweiligen Probleme der Gewinnung der relevanten Daten und anderen Determinanten ausführlich dargestellt. 

Der zweite Beitrag dazu stammt aus der Feder des österreichischen Rechtsanwalts Dr. Clemens Thiele und wurde in der Österreichischen Steuerzeitung unter dem Titel “What’s in a Domain-Name – Die Bewertung von Internet Domains” veröffentlicht. Dieser Artikel stellt zwar mehr auf die bilanzielle Domainbewertung ab, er holt aber auch in der Betriebswirtschaft weiter aus und stellt drei Grundtypen der Bewertung dar: Das (kostenorientierte) Substanzwertverfahren, das Ertragswertverfahren und die Marktwert-Methode. Darüber hinaus zählt er weitere Determinanten für die Wertbestimmung einer Domain auf, wie den Domain-Level , die Länge des Domainnamens, seine Tippfehleranfälligkeit, die linguistische und phonologische Eignung, die kommerzielle Nutzbarkeit sowie die rechtliche Angreifbarkeit auf.

Beiden Autoren ist für die Pionierarbeit auf dem Gebiete der Domainbewertung Anerkennung zu zollen. Persönlich hätte ich noch gerne Hinweise zum dem betriebswirtschaftlichen Primat des Ertragswertverfahrens gesehen, da die anderen Bewertungsverfahren m.E. nur Hilfsverfahren darstellen, die angesichts der schwierigen Datengewinnung für das Ertragswertverfahren in der Praxis angewendet werden.

 

Grundlagen der Domainbewertung

Die Domainbewertung kann ähnlich wie die Immobilienbewertung als Unterfall der Unternehmensbewertung angesehen werden. Danach ergibt sich der Wert einer Domain aus dem Barwert seiner zukünftiger Erträge. Geht man vom Ziel des Domaininhabers aus, finanzielle Überschüsse zu erzielen, lässt sich der Domainwert noch verfeinern, indem man anstelle der prognostizierten Erträge den abgezinsten Cash-Flow zugrunde legt (DCF-Methode). Der für Unternehmensbewertungen in der Praxis maßgebende Standard IDW S1, der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) herausgegeben wird, kann in analoger Weise auch für Domainbewertungen herangezogen werden.

Dieser theoretisch exakten Definition stehen allerdings in der Praxis erhebliche Probleme bei der Beschaffung der zugrunde liegenden Daten entgegen. Nicht nur der auch in der Unternehmenbewertung schwer zu bestimmende Kapitalisierungs- und Diskontierungszinssatz, sondern auch die Prognose der Cash-Flows ist für eine Domain in der Praxis schwieriger als für ein ganzes Unternehmen. Durch das Domainparking, das Verpachten von Domains und den verschiedenen (Marketing-) Partnerprogrammen können zumindest Anhaltspunkte dafür gewonnen werden. Oft sind aber zukünftige Kapitalzuflüsse nicht einseitig der Domain, sondern auch der zugehörigen Webseite bzw. dem Projekt zuzuordnen. Der Pagerank einer Domain kann zwar kurzfristig mitübertragen bzw. veräußert werden, doch schwindet dieser wieder im Zeitablauf, wenn keine Webseite mit Content damit verbunden ist. Dieses schwierige Auseinanderdividieren der Kapitalflusströme wird in der Parxis aber oft dadurch umschifftt, dass die Domain einschließlich Webseite veräußert wird.

Bei allen oben beschriebenen praktischen Problemen wird aber eines deutlich, dass eine formelhafte Bewertung von Domains, sei es nun durch eine RICK-oder sonstige Formel oder durch eine Online-Domainbewertung mit einem nicht offen gelegten Algorithmus, nicht nur theoretisch falsch ist, sondern in den meisten Fällen auch nicht näherungsweise zum Ziel führen kann.

Anlässe für eine Domainbewertung

Die Bewertung einer Domain kann aus gänzlich verschiedenen Anlässen erfolgen. Zunächst drängt sich die Frage des Domainwerts naturgemäß bei An- und Verkäufen von Domains auf. 

Auch wenn der Domainhandel in den letzten Jahren stark zugenommen hat, kommt es immer noch relativ selten zu einer umfassenden Bewertung der Domain, da sich der Kaufpreis in einem Rahmen bewegt, der eine Domainbewertung aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht rechtfertigt.
(Um es an dieser Stelle gleich vorwegzunehmen: Die bekannten kostenlosen Online-Bewertungen haben nichts mit Domainbewertungen, sondern eher etwas mit Online-Glücksspielen zu tun.)

Bei Personengesellschaften, die einen wesentlichen Domainbestand haben – also insbesondere Domainhändler – dürfte bei Ausscheiden eines Gesellschaft eine Domainbewertung unvermeidbar sein. Können sich die Gesellschafter nicht über den Domainwert oder einen gemeinsamen Bewerter (Gutachter) einigen, wird im Zweifel das damit befasste Gericht einen Gutachter bestimmen. Dabei wird im Allgemeinen das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers dieser Aufgabe am ehesten gerecht.

Auch bei einem Squeeze-Out oder gar einer Enteignung kann eine Bewertung des Domainbestands erforderlich werden, jedoch wird in diesen Fällen ohnehin eine Unternehmenbewertung durchzuführen sein, in deren Rahmen die Domains bzw. deren zukünftige Erträge ebenfalls zu beurteilen sind.

Daneben kommen Kreditwürdigkeitsprüfungen durch Banken, Bewertungen zur Höhe des Bilanzansatzes oder auch erb- und familienrechtliche Streitigkeiten als Anlässe für Domainbewertungen in Betracht. Schließlich spielen Bewertungsfragen auch im Bilanzsteuerrecht eine Rolle, häufig in Fällen der Einbringung von Domains aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen.

 

 

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