Die Qual der Domainwahl (I)

Die Wahl der passenden Domain wird im Businessbereich mitunter zu einer Qual, insbesondere bei Existenzgründungen, wenn der Gründer weder Kenntnisse im Domainrecht noch im Online-Marketing hat. Dabei handelt es sich um ein Marketinginstrument, das zumindest als ersten Schritt im Online-Marketing-Geschäft markiert.  Nebenbei ist auch das Kostenrisiko wegen Verstößen gegen das Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht nicht zu unterschätzen. Schon eine Abmahnung ohne ein Gerichtsverfahren schlägt schnell mit rd. 1.500 € zu Buche.

Die domainrechtlichen Beschränkungen sollen aber einem späteren Beitrag vorbehalten bleiben. An dieser Stelle möchte ich zunächst auf die Chancen und Möglichkeiten durch die Auswahl der richtigen Domain eingehen.

Die Suche z.B. nach “Rechtsanwalt” ergibt bei Google (Int) 9.620.000 Treffer, bei den deutschsprachigen Seiten sind es immer noch noch 8.250.000 Treffer. Doch sagt die Trefferanzahl zwar einiges über die Wichtigkeit des Themas, aber wenig über das Marketingpotenzial aus. Dazu muss man das Google-Keyword-Tool bemühen. Dieses zeigt zwar nur Schätzwerte, doch sind diese in den meisten Fällen ziemlich genau. Das Google-Keyword-Tool ermittelt monatlich durchschnittlich 1.220.000 Suchanfragen zu dem Begriff “Rechtsanwalt”, der Plural “Rechtsanwälte” wird immer noch 368.00 Mal im Monat gesucht. Durch diese Zahlen wird das Marketingpotential des Internets eindrucksvoll untermauert. Doch bringt das den angehenden oder bereits etablierten Rechtsanwalt bei der Domainwahl nicht viel weiter, da der Domainname “Rechtsanwalt” in allen wichtigen – und meist auch exotischen – Domainendungen längst vergeben ist. Und der Ankauf des Domainnamens ist auch kein gangbarer Weg mehr, da Schlüsselwörter wie “Rechtsanwalt” oder “Rechtsanwälte” bereits ein kleineres Vermögen kosten.

Es gilt also Ausschau zu halten nach werbewirksamen (und berufsrechtlich nicht zu beanstandenden) anderen Schlüsselwörtern, die ein ausreichend hohes Suchvolumen aufweisen und noch nicht vergeben sind. Seit nun durch das Grundsatz-Urteil des BGH zu generischen Domains und des OLG Celle zu “Berufsbezeichnung+ Ort” klar sein dürfte, dass die Berufsbezeichnung “Rechtswanwalt” in Kombination mit einem Ort nicht wettbewerbswidrig ist, drängen sich solche Kombinationen (sog. Kombi-Keys) bei der Domainwahl geradezu auf, da sie ein recht hohes Suchvolumen aufweisen und in diversen Endungen noch verfügbar sind.

So bringt es die Suchkombination “Rechtsanwalt + Berlin” noch auf 40.500 monatliche Suchanfragen bei Google, zu “Rechtsanwalt + München” sind es immerhin noch 27.100 Anfragen. Zum letzteren Keyword-Key sind heute – vielleicht aber nicht mehr, wenn Sie diese Zeilen lesen – in der Bindestrich-Version zumindest noch die einigermaßen gängigen Endungen .info und .net verfügbar.

Doch was nützen viele Suchanfragen, wenn man mit seiner Webseite in den Suchergebnissen, welche die Suchmaschine auswirft, nur auf Platz 100 gelistet ist und deshalb kaum gefunden wird? Dazu mehr in der Fortsetzung “Domainwahl (II).

Autor: Reinhold Kuffer
Datum: Samstag, 20. Juni 2009 23:51
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Domainwahl

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben

SEO Powered by Platinum SEO from Techblissonline Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Internet Blogs - BlogCatalog Blog Directory Blogverzeichnis Werbeartikel günstig