Tag Archiv für Domain-Sharing

Münchner Steuerberater – Initiative zum gemeinsamen Webauftritt

Seitdem werbewirksame Domainnamen unter den beliebten – und suchmaschinenbegünstigten - Domainendungen (.de und .com) immer schwieriger zu finden sind, stellt sich für Suchmaschinen-Marketers (SEM) und Suchmaschinenoptimierer (SEO) zunehmend die Frage, wie man diesen Mangel am besten kompensieren kann.

Natürlich kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, mit einem entsprechend hohen Budget sind attraktive Domains zwar nicht mehr zu registrieren, doch immer noch käuflich zu erweben, da die Mehrzahl der registrierten Domains garnicht genutzt, sondern allenfalls “geparkt” wird. Die Tatsache stimmt zwar, nur wer hat schon die finanziellen Möglichkeiten, sich die besten Domains einfach zu kaufen? Selbst für “Steuerberater-Domains” muss man inzwischen davon ausgehen, dass die Preise für attraktive berufliche Domains bis in den sechsstelligen Euro-Bereich reichen.

Deshalb bietet sich die gemeinsame Nutzung von Domains (Domain-Sharing) in den meisten Fällen als brauchbare Alternative an. Dies gilt auch für die steuerberatenden Berufe. Für die meisten kleineren Kanzleien – und insbesondere für Steuerberater als Existenzgründer – sind werbewirksame Domainnamen ganz einfach unerschwinglich. Und selbst wenn ein Einzelkämpfer diese Investition nicht scheut, wird er nicht in der Lage sein, das Marketingpotenzial, das in der Domain steckt, auszuschöpfen, da die darauf zu errichtende Webpräsenz die dazu erforderlichen weiteren Voraussetzungen nicht erfüllen wird.

Ein werbewirksamer Domainname – die Eignung für das Online-Marketing lässt sich anhand der monatlichen Suchanfragen zu bestimmten Begriffen leicht eruieren –  ist zwar eine der Voraussetzungen für ein gutes Ranking in den Suchmaschinen, doch bei weitem nicht die Einzige. Dazu kommen muss umfangreicher, passender und öfters aktualisierter Inhalt (unique content) auf der Webseite und insbesondere eine starke und gut strukturierte Verlinkung der Seite. Spätestens bei den letzten beiden Punkten muss sich der Einzelkämpfer großen Kanzleien oder gar internationalen Netzwerken geschlagen geben. Dutzende Artikel schreibende Berufsangehörige schaffen ganz einfach mehr Content und werden häufiger verlinkt.  Damit findet sich der Einzelkämpfer ganz schlicht auf den hinteren Plätzen der Suchmaschinenergebnisse (SERPS) wieder, wo niemand mehr ernsthaft sucht. Es ist kein großes Geheimnis – und inzwischen durch Studien (z.B. die sog. Eyetracking-Studie) belegt -, dass schon die zweite Seite der SERPS fürs Online-Marketing nahezu wirkungslos ist.  Unter den verschiedenen Suchmaschinen dominiert GOOGLE mit einen Marktanteil zwischen 80 und 90 % in Deutschland ganz klar den Markt, somit ist klar bei, welcher Suchmaschine ein hohes Ranking angestrebt werden sollt.

Welche Vorteile kann nun die gemeinsame Nutzung einer werbewirksamen Domain durch mehrere Steuerberater bringen? Eine Gemeinschaft – in welcher Rechtsform auch immer organisiert – kann

  • sich einen guten Domainnamen finanziell eher leisten
  • - unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte vorausgesetzt – durch die Vielzahl der Themen wesentlich mehr Content durch (Fach-) Informationen beitragen
  •   z.B. durch ein in den Webauftritt eingegliedertes Blog, ständig aktuell bleiben und die Suchmaschinenvorteile von Blogs  besser ausnutzen
  • durch die Nutzung von Web 2.0 (Blogs, Social Bookmarking, Teitter u.a.) für einen ständigen Austausch mit (potenziellen) Mandanten sorgen und den Linkaufbau begünstigen.

Die Aufzählung ist natürlich nicht abschließend und kann beliebig verfeinert werden.

Und zum Abschluss der konkrete Aufruf:

Steuerberater aus dem Raum München, die an der Nutzung einer gemeinsamen (Premium-) Domain und einem gemeinsamen Webauftritt – unter vollständiger Wahrung der beruflichen Selbstständigkeit – interessiert sind, mögen sich bitte beim Autor melden (E-Mail: wp-kuffer@t-online.de). Dabei bitte unbedingt einen (oder mehrere) Tätigkeits- bzw. Interessenschwerpunkte angeben (wir sollten uns ja nicht gegenseitig Konkurrenz auf der Plattform machen). Natürlich stehe ich auch für evt. Rückfragen und Erklärungen zur Verfügung.

Domain-Sharing – der Königsweg in Zeiten knapper Domains?

Immer wieder taucht in den Diskussionen um Domainnamen der Begriff “Domain-Sharing” auf. Durch Car-Sharing u.ä weiß mittlerweile fast jedes Kind, dass der denglische Begriff des Sharing die gemeinsame Nutzung eines Gegenstands (oder Rechts) bedeutet. Obwohl die Idee dazu schon früh vorhanden war und auch erste Beispiele praktiziert wurden, wie z.B. kaefer,de, aldi.de, winterthur.ch u.a., blieb die Anwendung meist auf strittige Fälle beschränkt, in denen das “First-Come-First-Served“-Prinzip einen Domainanwärter in für das Allgemeinempfinden ungerechter Weise von den Nutzung des bevorzugten Domainnamens ausgeschlossen hätte. Diese Beispiele sind insoweit lobenwert, als dadurch langwierige gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden konnten.

An dieser Stelle möchte ich aber einen anderen Aspekt ins Spiel bringen. Domainnamen, in Deutschland natürlich insbesondere mit der Domainendung “.de” sind inzwischen knapp geworden, wenn sie zudem noch attraktiv und werbewirksam sein sollen. Oft können passende Domainnamen zwar noch käuflich erworben werden, doch ist der Preis nicht mehr jedermanns Sache. Eine kleine Freiberufler-Kanzlei, womöglich noch im Stadium der Existenzgründung, kann sich selten einen Domainnamen im fünf- oder gar sechstelligen Euro-Bereich leisten.

Auch an dieser Stelle kann das Domain-Sharing wertvolle Dienste leisten. So können sich z.B. mehrere Freiberufler zu einer Kooperation im Online-Marketing zusammenschließen. Ausgangspunkt ist dabei idealer Weise eine werbewirksame Domain, deren Key(s) genügend Suchanfragen auf sich zieh-t/en und die sich ein Einzelkämpfer alleine kaum besorgen oder leisten könnte.

Aufbauend auf den guten Voraussetzungen einer solchen Domain zur Suchmaschinenoptimierung – Keys in Domainnamen sind noch immer leichter zu optimieren als Fremdbegriffe – ist es z.B. vorstellbar, dass ein Dutzend von verschieden spezialisierten Rechtsanwälten an einem Ort oder von gleich spezialisieren Rechtsanwälten an verschiedenen Orten diese Domain gemeinsam nutzen und jedes Mitglied einer solchen Kooperation seine Webseite unter dieser Domain anlegt. Damit lässt sich viel “unique content” schaffen, der sich durch ein gemeinsames Blog (Blawg), in dem alle Mitglieder Autoren sind, noch für die Suchmaschinen optimieren lässt. Schließlich kann auch das Web 2.0 in einem solchen Projekt zum Tragen kommen und zur Web-Popularität der gemeinsamen Domain beitragen.

Durch die Verwirklichung eines solchen oder ähnlichen Konzepts – die rechtliche Ausgestaltung ist beliebig – des Domain-Sharings könnten auch kleinere Anwaltskanzleien nicht nur von einem Platz in den Spitzenplätzen der Suchmaschinen träumen, sondern die Früchte aus einem gemeinsamen Online-Marketing-Projekt ziehen.

Was halten die Leser, insbesondere die Freiberufler darunter, eigentlich von Domain-Sharing? Hat jemand schon entsprechende Erfahrung damit gemacht?

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