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Grundlagen der Domainbewertung

Dienstag, 23. Juni 2009 11:39

Die Domainbewertung kann ähnlich wie die Immobilienbewertung als Unterfall der Unternehmensbewertung angesehen werden. Danach ergibt sich der Wert einer Domain aus dem Barwert seiner zukünftiger Erträge. Geht man vom Ziel des Domaininhabers aus, finanzielle Überschüsse zu erzielen, lässt sich der Domainwert noch verfeinern, indem man anstelle der prognostizierten Erträge den abgezinsten Cash-Flow zugrunde legt (DCF-Methode). Der für Unternehmensbewertungen in der Praxis maßgebende Standard IDW S1, der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) herausgegeben wird, kann in analoger Weise auch für Domainbewertungen herangezogen werden.

Dieser theoretisch exakten Definition stehen allerdings in der Praxis erhebliche Probleme bei der Beschaffung der zugrunde liegenden Daten entgegen. Nicht nur der auch in der Unternehmenbewertung schwer zu bestimmende Kapitalisierungs- und Diskontierungszinssatz, sondern auch die Prognose der Cash-Flows ist für eine Domain in der Praxis schwieriger als für ein ganzes Unternehmen. Durch das Domainparking, das Verpachten von Domains und den verschiedenen (Marketing-) Partnerprogrammen können zumindest Anhaltspunkte dafür gewonnen werden. Oft sind aber zukünftige Kapitalzuflüsse nicht einseitig der Domain, sondern auch der zugehörigen Webseite bzw. dem Projekt zuzuordnen. Der Pagerank einer Domain kann zwar kurzfristig mitübertragen bzw. veräußert werden, doch schwindet dieser wieder im Zeitablauf, wenn keine Webseite mit Content damit verbunden ist. Dieses schwierige Auseinanderdividieren der Kapitalflusströme wird in der Parxis aber oft dadurch umschifftt, dass die Domain einschließlich Webseite veräußert wird.

Bei allen oben beschriebenen praktischen Problemen wird aber eines deutlich, dass eine formelhafte Bewertung von Domains, sei es nun durch eine RICK-oder sonstige Formel oder durch eine Online-Domainbewertung mit einem nicht offen gelegten Algorithmus, nicht nur theoretisch falsch ist, sondern in den meisten Fällen auch nicht näherungsweise zum Ziel führen kann.

Thema: Domainbewertung | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

Anlässe für eine Domainbewertung

Dienstag, 16. Juni 2009 15:26


Die Bewertung einer Domain kann aus gänzlich verschiedenen Anlässen erfolgen. Zunächst drängt sich die Frage des Domainwerts naturgemäß bei An- und Verkäufen von Domains auf. 

Auch wenn der Domainhandel in den letzten Jahren stark zugenommen hat, kommt es immer noch relativ selten zu einer umfassenden Bewertung der Domain, da sich der Kaufpreis in einem Rahmen bewegt, der eine Domainbewertung aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht rechtfertigt.
(Um es an dieser Stelle gleich vorwegzunehmen: Die bekannten kostenlosen Online-Bewertungen haben nichts mit Domainbewertungen, sondern eher etwas mit Online-Glücksspielen zu tun.)

Bei Personengesellschaften, die einen wesentlichen Domainbestand haben – also insbesondere Domainhändler – dürfte bei Ausscheiden eines Gesellschaft eine Domainbewertung unvermeidbar sein. Können sich die Gesellschafter nicht über den Domainwert oder einen gemeinsamen Bewerter (Gutachter) einigen, wird im Zweifel das damit befasste Gericht einen Gutachter bestimmen. Dabei wird im Allgemeinen das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers dieser Aufgabe am ehesten gerecht.


Auch bei einem Squeeze-Out oder gar einer Enteignung kann eine Bewertung des Domainbestands erforderlich werden, jedoch wird in diesen Fällen ohnehin eine Unternehmenbewertung durchzuführen sein, in deren Rahmen die Domains bzw. deren zukünftige Erträge ebenfalls zu beurteilen sind.


Daneben kommen Kreditwürdigkeitsprüfungen durch Banken, Bewertungen zur Höhe des Bilanzansatzes oder auch erb- und familienrechtliche Streitigkeiten als Anlässe für Domainbewertungen in Betracht. Schließlich spielen Bewertungsfragen auch im Bilanzsteuerrecht eine Rolle, häufig in Fällen der Einbringung von Domains aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen.


 


 

Thema: Domainbewertung | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

Willkommen auf unserem Weblog!

Montag, 15. Juni 2009 20:19

Unser Domainratgeber wird in Form eines Blogs wird von der DEX GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betrieben und hat sich zum Ziel gesetzt, grundsätzliche und aktuelle Themen rund um Domains, insbesondere die Domainbewertung, die Domainwahl, die Domainbesteuerung und damit zusammenhängende Domainthemen zu behandeln und dabei die Hintergründe und Beurteilungskriterien transparenter zu machen.

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Ihr/Euer

Reinhold Kuffer (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/ovlašteni revizor)             

 

 




 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Reinhold Kuffer

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