Tag Archiv für Domainname

fiskalvertreter.net – Domainangebot

Da ein Beratungsschwerpunkt Fiskalvertretung aufgrund meiner Berufserfahrung zwar unter umsatzsteuerlichen Aspekten in Frage kommt, aber das damit verbundenen Zollrecht eher nicht zu meinen Favoriten zählt, habe ich mich dazu entschlossen, den Domainnamenfiskalvertreter.net” nicht für eigene Zwecke zu nutzen, sondern zu veräußern.

Es handelt sich um eine schöne Keyword-Domain, die für sich selbst spricht. Wie leicht man damit – selbst bei minimalem Inhalt – auf Seite 1 der Suchmaschinen kommt, war für mich selbst erstaunlich. Auch eine zusätzliche Optimierung zu dem Key “Fiskalvertretung” dürfte problemlos zur ersten Seite im Suchmaschinenranking führen. Da sowohl nach “Fiskalvertreter” als auch “Fiskalvertretung” jeweils 480 Mal (exakt) im Monat bei Google gesucht wird, dürften regelmäßige Besucher auf der Webseite garantiert sein. Was ansonsten nur ein kostspieliges Kanzlei-Marketing vermag, schafft diese Keyword-Domain von alleine.

Hier die technischen Daten:

Google Treffer [Exakt]: 16.000 (fiskalvertretung 32.600)
Google Keyword Tool (Durchschn. Suchvolumen pro Monat [Exakt]): 480 (fiskalvertretung ebenfalls 480)

Google-(D)-Ranking: Rang 7

Google-Ads: 7

Alle wichtigen Endungen belegt; .de, .com, .eu, .at und .ch von Fiskalvertretern aktiv genutzt, .info und .org geparkt.

 

Domain seit genau 3 Monaten bei NICIT mit (Minimal-) Content geparkt:

Visits 303      Typeins (enthält offenbar SUMA-Referrals) 200    

Clicks 14       Umsatz 1,51 €

Abschließend die Frage nach dem Kaufpreis: Ich denke 300 € (+ MWSt) sind nicht zuviel verlangt für eine solche kleine, aber feine Domain. (Der Mini-Content ist dabei inbegriffen).

Angebote bitte an dex-online@web.de.



Domain-Sharing – der Königsweg in Zeiten knapper Domains?

Immer wieder taucht in den Diskussionen um Domainnamen der Begriff “Domain-Sharing” auf. Durch Car-Sharing u.ä weiß mittlerweile fast jedes Kind, dass der denglische Begriff des Sharing die gemeinsame Nutzung eines Gegenstands (oder Rechts) bedeutet. Obwohl die Idee dazu schon früh vorhanden war und auch erste Beispiele praktiziert wurden, wie z.B. kaefer,de, aldi.de, winterthur.ch u.a., blieb die Anwendung meist auf strittige Fälle beschränkt, in denen das “First-Come-First-Served“-Prinzip einen Domainanwärter in für das Allgemeinempfinden ungerechter Weise von den Nutzung des bevorzugten Domainnamens ausgeschlossen hätte. Diese Beispiele sind insoweit lobenwert, als dadurch langwierige gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden konnten.

An dieser Stelle möchte ich aber einen anderen Aspekt ins Spiel bringen. Domainnamen, in Deutschland natürlich insbesondere mit der Domainendung “.de” sind inzwischen knapp geworden, wenn sie zudem noch attraktiv und werbewirksam sein sollen. Oft können passende Domainnamen zwar noch käuflich erworben werden, doch ist der Preis nicht mehr jedermanns Sache. Eine kleine Freiberufler-Kanzlei, womöglich noch im Stadium der Existenzgründung, kann sich selten einen Domainnamen im fünf- oder gar sechstelligen Euro-Bereich leisten.

Auch an dieser Stelle kann das Domain-Sharing wertvolle Dienste leisten. So können sich z.B. mehrere Freiberufler zu einer Kooperation im Online-Marketing zusammenschließen. Ausgangspunkt ist dabei idealer Weise eine werbewirksame Domain, deren Key(s) genügend Suchanfragen auf sich zieh-t/en und die sich ein Einzelkämpfer alleine kaum besorgen oder leisten könnte.

Aufbauend auf den guten Voraussetzungen einer solchen Domain zur Suchmaschinenoptimierung – Keys in Domainnamen sind noch immer leichter zu optimieren als Fremdbegriffe – ist es z.B. vorstellbar, dass ein Dutzend von verschieden spezialisierten Rechtsanwälten an einem Ort oder von gleich spezialisieren Rechtsanwälten an verschiedenen Orten diese Domain gemeinsam nutzen und jedes Mitglied einer solchen Kooperation seine Webseite unter dieser Domain anlegt. Damit lässt sich viel “unique content” schaffen, der sich durch ein gemeinsames Blog (Blawg), in dem alle Mitglieder Autoren sind, noch für die Suchmaschinen optimieren lässt. Schließlich kann auch das Web 2.0 in einem solchen Projekt zum Tragen kommen und zur Web-Popularität der gemeinsamen Domain beitragen.

Durch die Verwirklichung eines solchen oder ähnlichen Konzepts – die rechtliche Ausgestaltung ist beliebig – des Domain-Sharings könnten auch kleinere Anwaltskanzleien nicht nur von einem Platz in den Spitzenplätzen der Suchmaschinen träumen, sondern die Früchte aus einem gemeinsamen Online-Marketing-Projekt ziehen.

Was halten die Leser, insbesondere die Freiberufler darunter, eigentlich von Domain-Sharing? Hat jemand schon entsprechende Erfahrung damit gemacht?

Warum haben Freiberufler so einfallslose Domainnamen?

Mindestens jeder zweite (verkammerte) Freiberufler, der eine eigene Webseite besitzt, nutzt dazu einen Domainnamen in der Form “Berufsbezeichnung + Nachname”. Neben dem rechtsanwalt-mueller, reihen sich steuerberater-huber, zahnarzt-meier, apotheker-hempel, architekt-hermann usw. als Schlüsselwörter in den einschlägigen Webverzeichnissen. Die einzige wesentliche Änderung, die sich langsam vollzieht, ist die Zunahme anderer Domainendungen als der Länderdomain “.de”.  Dies dürfte aber weniger mit dem Fantasiereichtum der Betroffenen als mit der Tatsache zu tun haben, dass die Nachnamen unter der “.de”-Endung allmählich vergriffen sind.

Wer aber sucht nach dem Architekten Steinmaier? Logischerweise nur jemand, der den Architekten Steinmaier schon kennt! Neue Mandanten/Klienten/ Kunden kann man damit aber kaum gewinnen.

Dabei wäre es ausreichend, wenn sich jeder Freiberufler ganz einfach selbst Fragen würde, wie er einen anderen Freiberufler im Internet suchen würde, also z.B. der Arzt den Rechtsanwalt. Der häufigste Weg dürfte doch wohl über eine Suchmaschine führen, wobei Deutschland in der (un-) glücklichen Lage ist, ohnehin nur eine Suchmaschine von Bedeutung zu haben.

Dass die Berufsbezeichnung das wichtigste Schlüsselwort darstellt, dürfte unbestritten sein. Danach dürfte wohl – zumindest wenn es sich um größere Städte handelt – die Ortsbezeichnung das zweitwichtigste Kriterium sein. Dies bestätigt auch Google’s Keyword-Tool, das für die Suchkombination aus Berufsbezeichnung und Ortsnamen monatlich Hunderttausende von Suchanfragen (schätzungsweise) ermittelt. 

Ist der persönliche Kontakt weniger wichtig, so kann anstelle des Ortsnamens und/oder der Berufsbezeichnung auch eine Spezialisierung oder sonstige wichtige Eigenschaft (z. B. das Geschlecht) stehen.

So sind z.B. (Fach-) Anwalts-/Arzt- und sonstige Bezeichnungen durchaus als werbewirksam anzusehen. Selbst reine Gattungsbegriffe wie “gesellschaftsrecht”, “internationales steuerrecht”, “schönheitsoperationen” o.ä. sind als Domainnamen für Freiberufler als Marketinginstrument geeignet.

Hier und da liefert ein veraltetes Berufsrecht, wie z.B. bei “notar+orsbezeichnung” oder generischen Begriffen bei Ärzten noch Anlass zu rechtlichen Querelen, doch dürfte sich auch hier eine marktwirtschaftliche Position durchsetzen, wie sie aus dem angloamerikanischen Recht bekannt ist.

Und nun zurück zur Eingangsfrage: Warum reagieren Freiberufler so zögernd auf die die neuen Chancen im Online-Marketing? Tatsache ist längst, dass monatlich Hunderttausende von Aufträgen online vergeben werden. An rechtsanwalt-mueller.de geht dieses Mandantenpotential freilich fast vollkommen unbemerkt vorüber. Es sei denn, die Webseite wurde auf andere werbewirksame Schlüsselwörter optimiert. Dies kann man aber mit dem richtigen Domainnamen wesentlich einfacher und billiger haben.

Ich persönlich kann mir diese Trägheit der Freiberufler nur damit erklären, dass durch das Werbeverbot bis in die jüngste Vergangenheit noch kein entsprechendes Gefühl für Marketingthemen, insbesondere das Online-Marketing, entstanden ist. Haben Sie eine andere Erklärung?

Die Qual der Domainwahl (I)

Die Wahl der passenden Domain wird im Businessbereich mitunter zu einer Qual, insbesondere bei Existenzgründungen, wenn der Gründer weder Kenntnisse im Domainrecht noch im Online-Marketing hat. Dabei handelt es sich um ein Marketinginstrument, das zumindest als ersten Schritt im Online-Marketing-Geschäft markiert.  Nebenbei ist auch das Kostenrisiko wegen Verstößen gegen das Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht nicht zu unterschätzen. Schon eine Abmahnung ohne ein Gerichtsverfahren schlägt schnell mit rd. 1.500 € zu Buche.

Die domainrechtlichen Beschränkungen sollen aber einem späteren Beitrag vorbehalten bleiben. An dieser Stelle möchte ich zunächst auf die Chancen und Möglichkeiten durch die Auswahl der richtigen Domain eingehen.

Die Suche z.B. nach “Rechtsanwalt” ergibt bei Google (Int) 9.620.000 Treffer, bei den deutschsprachigen Seiten sind es immer noch noch 8.250.000 Treffer. Doch sagt die Trefferanzahl zwar einiges über die Wichtigkeit des Themas, aber wenig über das Marketingpotenzial aus. Dazu muss man das Google-Keyword-Tool bemühen. Dieses zeigt zwar nur Schätzwerte, doch sind diese in den meisten Fällen ziemlich genau. Das Google-Keyword-Tool ermittelt monatlich durchschnittlich 1.220.000 Suchanfragen zu dem Begriff “Rechtsanwalt”, der Plural “Rechtsanwälte” wird immer noch 368.00 Mal im Monat gesucht. Durch diese Zahlen wird das Marketingpotential des Internets eindrucksvoll untermauert. Doch bringt das den angehenden oder bereits etablierten Rechtsanwalt bei der Domainwahl nicht viel weiter, da der Domainname “Rechtsanwalt” in allen wichtigen – und meist auch exotischen – Domainendungen längst vergeben ist. Und der Ankauf des Domainnamens ist auch kein gangbarer Weg mehr, da Schlüsselwörter wie “Rechtsanwalt” oder “Rechtsanwälte” bereits ein kleineres Vermögen kosten.

Es gilt also Ausschau zu halten nach werbewirksamen (und berufsrechtlich nicht zu beanstandenden) anderen Schlüsselwörtern, die ein ausreichend hohes Suchvolumen aufweisen und noch nicht vergeben sind. Seit nun durch das Grundsatz-Urteil des BGH zu generischen Domains und des OLG Celle zu “Berufsbezeichnung+ Ort” klar sein dürfte, dass die Berufsbezeichnung “Rechtswanwalt” in Kombination mit einem Ort nicht wettbewerbswidrig ist, drängen sich solche Kombinationen (sog. Kombi-Keys) bei der Domainwahl geradezu auf, da sie ein recht hohes Suchvolumen aufweisen und in diversen Endungen noch verfügbar sind.

So bringt es die Suchkombination “Rechtsanwalt + Berlin” noch auf 40.500 monatliche Suchanfragen bei Google, zu “Rechtsanwalt + München” sind es immerhin noch 27.100 Anfragen. Zum letzteren Keyword-Key sind heute – vielleicht aber nicht mehr, wenn Sie diese Zeilen lesen – in der Bindestrich-Version zumindest noch die einigermaßen gängigen Endungen .info und .net verfügbar.

Doch was nützen viele Suchanfragen, wenn man mit seiner Webseite in den Suchergebnissen, welche die Suchmaschine auswirft, nur auf Platz 100 gelistet ist und deshalb kaum gefunden wird? Dazu mehr in der Fortsetzung “Domainwahl (II).

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